Hallo,ich habe eine Frage und bitte um Ihre Hilfe. Ich kann am 01.11.08 mit 60 Jahren und Beh.60 Grad OHNE Abzüge in Rente gehen.Das ist geklärt!
Meine Frage ist folgende,kann ich auch 5-6 Monate später diese Rente einreichen?
Danke im voraus,Werner
"Ein paar Euro" werden es für 5-6 Monate wohl kaum werden...
aber klar doch "Na ich weiß nicht"
Schon bei einem Durchscnittsverdienst wären dies bei 6 Monaten ca. 23 Euro/Monat
Wichtig ist, dass die Schwerbehinderung auch zum späteren RENTENBEGINN noch vorliegt (nur für den Fall dass diese befristet sein sollte...)
Na "Ihr" Durchschnittsverdienst gilt aber nicht für Deutschland!!!
Bei dem aktuell geltenden JahresDurchschnittsverdienst steigt die Bruttomonatsrente um 26 - 27 Eur. Heißt im halben Jahr 13 - 13,50 Eur.
MfG
Wie soll ine Schwerbehinderung wieder verschwinden bzw. heilen?
Wenn ich z.B. Uveitis habe, Bandscheibenvorälle, operierten Krebs etc. so wird nie wieder etwas wie vorher, im Gegenteil meistens noch schlimmer.
oh je, sorry, hab mich vertippt, sollte 13 Euro heissen.
Ein GdB ist oftmals befristet und kann somit auch irgendwann nicht mehr gelten oder vorliegen. Dann muß man die Verlängerung beim zuständigen Landesamt für soz.Dienste (Versorgungsamt) beantragen.
Bei der Altersrente wegen SB genügt es, wenn der GdB von mind. 50 am Tag des Rentenbeginns vorliegt. Ein späterer Wegfall berührt die Rente nicht mehr.
nun das ist ja auch richtig, dennoch bin ich der Meinung bei sehr vielen Krankheiten änders sich leider nichts zum Guten.
Darum gehts auch gar nicht und dies wird auch nicht bestritten. Hat jemand das ganze Leben keine Arme und keine Beine bekommt er auch nicht automatisch ein GdB. Er muß es beantragen. Wenn nicht gilt er nicht als Schwerbehinderter und hat keinen GdB.
dafür bekommt er die Rente auch 6 Monate später, und zwar die ganze Rente und nicht nur die13€.
Und sechs Monate länger arbeiten muß er auch.
aber das kann Werner doch nun hoffentlich ganz alleine entscheiden, ohne dass hier jeder (mich eingeschlossen) seinen Senf dazugibt....:-)