Wenn Sie in 1951 geboren sind, seit 1997 in Thailand leben, seither keine Rentenbeiträge mehr in die deutsche Rentenversicherung eingezahlt haben und lediglich 180 Monate rentenrechtliche Zeiten (alleine Beitragszeiten?) vorliegen, ist eine Rente vor dem 65. Lebensjahr und 5 Monaten eher nicht möglich.
Die Schwerbehinderung wird darauf keinen Einfluss haben. Damit sie sich auswirkt, müssen 35 Jahre rentenrechtliche Zeiten nachgewiesen sein.
Für einen Erwerbsminderungsschutz, also die Zahlung einer Rente bei "Invalidität", müssen in den letzten fünf Jahren drei Jahre Pflichtbeiträge vorliegen. Der Erwerbsminderungsschutz wäre somit in 1999 ausgelaufen.
Nach Ihren Beschreibungen könnten Sie in 1982 mit der Beitragszahlung zur deutschen Rentenversicherung begonnen haben. Mit einer fortlaufenden freiwilligen Beitragsleistung hätten Sie danach keinen Invaliditätsschutz in der deutschen Rentenversicherung Aufrecht erhalten können.
Eine Nachzahlung von (freiwilligen) Beiträgen für die letzten Jahre ist nicht möglich.
Für eine sofort mögliche Unterstützung erkundigen Sie sich bitte bei der deutschen Botschaft in Thailand, beziehungsweise bei dem für Sie zuständigen Grundsicherungsamt oder Arbeitsgemeinschaft in Deutschland.
Welche Leistungen sieht denn der thailändische Staat für Sie vor?