Frührente aufgeben

von
Rentner

Hallo,

ich bin Jahrgang 08/1948 und beziehe eine Altersrente wegen Arbeitslosigkeit. Wenn ich nun eine Vollzeitstelle finde muss ich ja auch RV Beiträge zahlen. Wirken diese rentensteigernd?

Danke!
Freundlicher Gruß
Rentner

von
Karl-Ludwig

JA. Solange keine Vollrente sondern evt eine Teilrente (Restanspruch weil der Verdienst nicht zu hoch ist) oder keine Rente beziehen wirken die Beiträge für die spätere Rente steigernd.

von
Rentner

Ich wollte die Rente für die Arbeit aufgeben und vielleicht 1 Jahr arbeiten, oder eben bis zum Beginn meiner Regelaltersgrenze. Der Verdienst sollte deutlich höher sein als meine derzeitige Rente! Sonst lohnt sich ja der Aufwand nicht. Oder eben nur ein 400 € Job ...

Gruß Rentner

Experten-Antwort

Wenn Sie 08/1948 geboren sind, so gilt für Sie bis einschließlich 10/2013 die Hinzuverdienstgrenze von 400 EUR im Monat, um Ihre Altersrente wegen Arbeitslosigkeit als Vollrente zu beziehen.
Übersteigt Ihr monatlicher Verdienst diese Hinzuverdienstgrenze, so kann Ihre Rente als Teilrente gewährt werden oder aber es kommt zum vollständigen Ruhen der Rente- je nach Höhe Ihres Verdienstes.
Beiträge die nach Beginn einer Rente wegen Alters entrichtet werden, können ausschließlich neben einer Teilrente wegen Alters vorliegen, da der Bezug einer Vollrente wegen Alters Versicherungsfreiheit bewirkt.
Wenn nach dem Altersteilrentenbezug wieder eine Altersvollrente gewährt wird, so werden für die Beiträge, die während des Altersteilrentenbezugs gezahlt wurden sog. Zuschläge an Entgeltpunkten ermittelt, die sich dann auch rentensteigernd auswirken.

von
Rentner

Zitiert von: Techniker

....
Beiträge die nach Beginn einer Rente wegen Alters entrichtet werden, können ausschließlich neben einer Teilrente wegen Alters vorliegen, da der Bezug einer Vollrente wegen Alters Versicherungsfreiheit bewirkt.
Wenn nach dem Altersteilrentenbezug wieder eine Altersvollrente gewährt wird, so werden für die Beiträge, die während des Altersteilrentenbezugs gezahlt wurden sog. Zuschläge an Entgeltpunkten ermittelt, die sich dann auch rentensteigernd auswirken.

Dieser Teil der Antwort verwirrt mich! Ich könnte das auch so verstehen, dass, wenn ich während einer versicherungspflichtigen (Voll-)Beschäftigung naturgemäß Rentenversicherungsbeiträge einzahle, sich diese nicht rentensteigernd auswirken, wenn eben die Rente ganz wegfällt!? Wenn dem so wäre, dürfte ich ja nur einen wesentlich geringeres Einkommen verdienendamit mir wenigstens noch eine Drittelrente erhalten bliebe, wobei dann die aus dem Beschäftigungsverhältnis entrichteten Rentenversicherungsbeiträge rentensteigernd wirken würden?!

Gruß Rentner

Experten-Antwort

Sollte Ihr Rentenanspruch aufgrund Ihres Hinzuverdienstes ganz entfallen und es entsteht zu gegebener Zeit erneut ein Rentenanspruch, so wird Ihre "neue" Rente dann ganz regulär aus allen Beiträgen berechnet, die bis zu diesem neuen Rentenbeginn vorliegen. Somit wirken sich die nach Wegfall Ihrer jetzigen Rente eingezahlten Beiträge natürlich auch rentensteigernd für die Berechnung der "neuen" Altersvollrente aus.
Liegen jedoch nur Beiträge während Altersteilrentenbezug vor, so ergibt sich hier lediglich ein Zuschlag an Entgeltpunkten zur Berechnung der erneuten Altersvollrente.

von
Rentner

Danke sehr!

Gruß Rentner

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