Wenn Sie Anspruch auf Altersrente für Schwerbehinderte Menschen nach § 236a SGB VI beantragen, wäre dies zutreffend, soweit die Wartezeit von 35 Jahren erfüllt ist.
Frühestmöglicher Rentenbeginn für diese Rente wäre dann der 01.11.2008, weshalb man empfehlen kann rechtzeitig davor, also ab August 2008 bei einem örtlichen Versicherungsamt oder einer Auskunfts- und Beratungsstelle den entspr. Antrag zu stellen.
Vergessen Sie dabei aber nicht den Schwerbehindertenausweis mit dem GdB von 50 % (der Ihnen dies bereits zum 16.11.2000 zugesprochen hat) mitzunehmen....
Ist Letzteres nicht zutreffend - können Sie dennoch diese Altersrente ab 60 beanspruchen, nur dann eben mit 10,8 % Abschlag.
MfG