Das inzwischen im Bundesgesetzblatt verkündete RV-Altersgrenzenanpassungsgesetz sieht die schrittweise Anhebung der Regelaltersgrenze vom 65. auf das 67. Lebensjahr vor.
Das Bundeskabinett hatte am 29.11.2006 den Gesetzesentwurf zur Anhebung der Altersgrenzen in der gesetzlichen Rentenversicherung auf den Weg parlamentarischer Beratungen gebracht. Die im Gesetzentwurf vorgesehene besondere Vertrauensschutzregelung sieht vor, dass die bis einschließlich 1954 geborenen Versicherten, die vor dem Stichtag 01.01.2007 bereits eine Altersteilzeitvereinbarung verbindlich abgeschlossen haben, von der weiteren Anhebung der Altersgrenzen ausgenommen sind.
Auch im Vorfeld der Entschließung des Bundeskabinetts vom 29.11.2006 war die Einführung einer Vertrauensschutzregelung nach unserer Kenntnis nur bei Altersteilzeit vorgesehen.
Vertrauensschutz bei Abschluss eines Vorruhestandsvertrages lässt sich daher nicht ableiten. Konsequenz ist aus diesem Grunde möglicherweise ein späterer Rentenbeginn, zum Beispiel mit Vollendung des 63. Lebensjahres anstelle des zuvor zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer vertraglich geplanten 62. Lebensjahres, wenn nicht andere Sachverhalte, wie zum Beispiel das Vorliegen einer Schwerbehinderung den früheren Beginn der Rente doch noch ermöglichen.
Damit Sie Ihre persönliche Situation genauestens überblicken können, empfehlen wir Ihnen dringend ein persönliches Beratungsgespräch bei einer in Ihrer Region gelegenen Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung wahrzunehmen. Nur so ist gewährleistet, dass Sie ihre individuellen Rentenansprüche differenziert kennen lernen und daraus ihre Schlüsse ziehen können.