Für Bezieher einer Vollrente wegen Alters besteht Versicherungsfreiheit in der Rentenversicherung (§ 5 Absatz 4 Nr. 1 Sozialgesetzbuch –SGB- VI). Ihr Arbeitgeber hat bei entsprechender Kenntnis vom Altersrentenbezug die Versicherungsfreiheit direkt zu berücksichtigen. Es ergibt sich insoweit auch kein Einfluss auf den (zeitlich) zuerst aufgenommen 450.-EUR-Job. Bitte beachten Sie, dass die Hinzuverdienstgrenze für die vorgezogene Altersrente (ab Januar 2013: mtl. 450.- EUR) eingehalten wird. Bei Überschreiten der Hinzuverdienstgrenze und ggf. anschließenden Teilrentenbezug würde ggf. auch Versicherungspflicht eintreten.