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Experten-Antwort

Frührentner und zwei 450-Euro-Jobs

von Hofmann17.02.2013 | 23:20
1937 Ansichten
6 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Wenn ich als Frührentner (vorgezogene Altersrente) jetzt einen zweiten 450-Euro-Job aufnehmen möchte, wie ist es dann mit der Sozialversicherung? Den ersten 450-Euro-Job war ich vor 2013 eingegangen und der ist sozialversicherungsfrei. Wie ist es jetzt mit dem zweiten 450-Euro-Job? Kann oder muß ich für den jetzt Sozialversicherungsfreiheit beantragen? Oder ist der automatisch sozialversicherungsfrei?Wie wirkt sich das auf den ersten 450-Euro-Job aus? Bleibt der davon unberührt? Ich gehe dabei davon aus, daß für beide 450-Euro-Jobs insgesamt pro Monat nicht mehr als 450 Euro verdient werden.

Antworten vom Expertenteam

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2
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Für Bezieher einer Vollrente wegen Alters besteht Versicherungsfreiheit in der Rentenversicherung (§ 5 Absatz 4 Nr. 1 Sozialgesetzbuch –SGB- VI). Ihr Arbeitgeber hat bei entsprechender Kenntnis vom Altersrentenbezug die Versicherungsfreiheit direkt zu berücksichtigen. Es ergibt sich insoweit auch kein Einfluss auf den (zeitlich) zuerst aufgenommen 450.-EUR-Job. Bitte beachten Sie, dass die Hinzuverdienstgrenze für die vorgezogene Altersrente (ab Januar 2013: mtl. 450.- EUR) eingehalten wird. Bei Überschreiten der Hinzuverdienstgrenze und ggf. anschließenden Teilrentenbezug würde ggf. auch Versicherungspflicht eintreten.

Expertenantwort · 2Deutsche Rentenversicherung

Ja. Bitte informieren Sie den Arbeitgeber über Ihren Altersrentenbezug. Ein gesonderter Antrag zur Versicherungsfreiheit in der Rentenversicherung wird nicht benötigt.

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4 Antworten

Sachbearbeiter DRV Bereich Rehaam 18.02.2013 | 07:47
Eine geringfügige Beschäftigung ist immer sozialversicherungsfrei - mit Ausnahme in Bezug auf die Rentenversicherung. Da Sie bereits Altersrente (und nicht Erwerbsminderungsrente - wie von "Ursula" vermutet) beziehen, entfällt auch die Rentenversicherungspflicht.
Schwesterleam 18.02.2013 | 11:30
Wenn ich als Frührentner (vorgezogene Altersrente) jetzt einen zweiten 450-Euro-Job aufnehmen möchte, wie ist es dann mit der Sozialversicherung? Den ersten 450-Euro-Job war ich vor 2013 eingegangen und der ist sozialversicherungsfrei. Wie ist es jetzt mit dem zweiten 450-Euro-Job? Kann oder muß ich für den jetzt Sozialversicherungsfreiheit beantragen? Oder ist der automatisch sozialversicherungsfrei?Wie wirkt sich das auf den ersten 450-Euro-Job aus? Bleibt der davon unberührt? Ich gehe dabei davon aus, daß für beide 450-Euro-Jobs insgesamt pro Monat nicht mehr als 450 Euro verdient werden.
Da wird es ja Zeit,,einmal ihre Erwerbsunfähigkeit genauer unter die Lupe zu nehmen,wenn es ihnen so gut geht,dass sie gleich 2 450 € Jobs ausüben könnten.
Das ist ziemlich naiv und unerfahren gedacht, liebe Ursula. Das heißt zwar 450 Euro-Job, das heißt aber noch lange nicht, daß man im Monat auch 450 Euro verdient. Meistens wird man mit viel niedrigen Monatsverdiensten abgespeist, weil die Abrufe eben geringer sind. Mal 90 Euro, mal 70 Euro. Wohl dem der einen 450 Euro-Job hat, mit dem man auch 450 Euro im Monat verdienen kann. Also vorsicht mit schnellen Äußerungen. Die Praxis sieht oft ganz anders aus.
Hofmannam 18.02.2013 | 19:05
Verständnisfrage: Heißt das, daß ich als Frührentner überhaupt nicht wie für andere 450-Euro-Jobber an sich üblich, Versicherungsfreiheit in der Sozialversicherung bzw. Rentenversicherung beantragen muß, weil der Arbeitgeber das bei seiner Anmeldung an die Mini-Job-Stelle oder Rentenversicherung schon so berücksichtigen kann?
Deutsche Rentenversicherung
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