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Experten-Antwort

Frühste Altersrente ?

von Mrs. Maple18.05.2018 | 22:54
453 Ansichten
7 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Ich bin Jahrgang 1965, schwerbehindert und Teilbrentet. Wann ist der früheste Termin für die Altersrente? Was ist mit 45 Jahren Berufstätigkeit, die hätte ich nämlich mit 63 Jahren voll! Jede sagt was anderes, ich bin unsicher

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Guten Morgen Mrs. Maple,

nach Vollendung Ihres 62. Lebensjahres können Sie die Altersrente für schwerbehinderte Menschen in Anspruch nehmen, wenn zu Rentenbeginn ein GdB von mind. 50 vorliegt, 35 Versicherungsjahre vorhanden sind und die Hinzuverdienstgrenzen eingehalten werden. Dies ist für Sie der frühestmögliche Beginn einer Altersrente. Wenn Sie die Rente mit 62 beanspruchen, ist die Rente um 10,8 % gemindert. Ohne Minderung könnte die Altersrente für schwerbehinderte Menschen erst nach Vollendung des 65. Lebensjahres bezogen werden. Für jeden Monat, den die Rente vorzeitig in Anspruch genommen wird, ergibt sich eine Minderung von 0,3%.

Die Erfüllung der 45-jährigen Wartezeit hat auf den frühestmöglichen (un-)geminderten Beginn der Altersrente für schwerbehinderte Menschen keine Auswirkung.

Wenn Sie die 45-jährige Wartezeit erfüllen, können Sie -alternativ- die Altersrente für besonders langjährig Versicherte in Anspruch nehmen. Diese Rente könnte in Ihrem Fall frühestmöglich nach Vollendung Ihres 65. Lebensjahres beginnen und enthält grds. keine Minderung.

Da Sie bereits eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung beziehen, ist zu beachten, dass für die Entgeltpunkte, die bereits Grundlage einer früheren Rente waren, die bisherige Minderung gegebenenfalls in der späteren Altersrente erhalten bleibt.

Eine Rentenauskunft wird Ihnen aufgrund Ihres laufenden Rentenbezuges leider nicht regelmäßig zugesandt.

Sollten Sie hierzu weitere Fragen haben, wenden Sie sich gern an eine Auskunfts- und Beratungsstelle vor Ort.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

6 Antworten

Rentencrackam 18.05.2018 | 23:01
Mit 62 Jahren Altersrente für schwerbehinderte Menschen. Die “Rente mit 63“ gibt es für Sie leider nicht mehr. Die darf ein in 1965 geborener Versicherter erst mit 65 Jahren in Anspruch nehmen.
Mrs. Mapleam 18.05.2018 | 23:11
Das hab ich nicht verstanden. Für mich gibt es die Regelung der 45 Jahre nicht mehr? 62 Jahre für Schwerbehinderte mit Abschlägen?
KSCam 18.05.2018 | 23:35
62 mit 10,8%Abschlag Oder Ab 65 abschlagsfrei
Fastrentneram 19.05.2018 | 07:42
Sie erhalten ab dem 55. Lebensjahr alle drei Jahre eine Rentenauskunft aus der alle Rentenarten mit Rentenbeginn und Abschlägen hervorgeht. Falls Sie diese eher benötigen, können Sie die Rentenauskunft bei Ihrem zuständigen Rententräger anfordern. Allerdings muss Ihnen klar sein, dass die dort getroffenen Aussagen sich auf den aktuellen Gesetzesstand beziehen. Die Politik hat jetzt eine Rentenkommission eingesetzt, die ihre Ergebnisse 2020 veröffentlichen will. Ob dann noch die bisherigen Altersgrenzen für Ihr Geburtsjahr gelten, ist daher heute noch nicht konkret zu beantworten. Sie werden sich in Geduld üben müssen.
Schorscham 19.05.2018 | 09:54
Einfach nach unten scrollen, Daten eingeben und schon haben Sie die gewünschten Ergebnisse: https://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Navigati… MfG
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