Als weibliche Versicherte könnten Sie mit 60 Jahren unter Abschlag von 18 Prozent frühestmöglich die sogenannte Altersrente für Frauen nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen bekommen.
Sind sich männlich, dann kommt für Sie bei Arbeitslosigkeit die Altersrente wegen Arbeitslosigkeit in Betracht. Der frühestmögliche Rentenbeginn liegt hier bei 63 Jahren unter Abschlag von 7,2 Prozent.
Etwas Günstigeres ergäbe sich nur, wenn Sie bereits am 01.01.2004 arbeitslos gewesen wären oder Ihr Arbeitsverhältnis durch eine vor dem 01.01.2004 erfolgte Vereinbarung nach dem 31.12.2003 beendet wird.
Bei den o.a. Ausführungen gehe ich nicht von vereinbarter oder bestehender Altersteilzeitarbeit aus.
Die 45 Jahre mit Pflichtbeiträgen für eine versicherte Beschäftigung oder Tätigkeit gelten nur für die Altersrente für besonders langjährig Versicherte. Diese gibt es erst ab dem Jahr 2012, wenn man mindestens 65 Jahre alt ist. Dann allerdings ohne Abschläge.