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frühstmöglicher rentenbeginn

von hilfe!08.01.2008 | 13:03
1447 Ansichten
3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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wann besteht bei mir die möglichkeit in rente zu gehen? bin jahrgang 1949 (juni), werde ggf. demnächst arbeitslos, bin nicht schwerbehindert und habe 45 jahre "voll" kann ich dann mit 62 j+3 monaten gehen? wenn ja, wie hoch wären dann die abschläge? vielen dank für ihre mühe

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Als weibliche Versicherte könnten Sie mit 60 Jahren unter Abschlag von 18 Prozent frühestmöglich die sogenannte Altersrente für Frauen nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen bekommen.

Sind sich männlich, dann kommt für Sie bei Arbeitslosigkeit die Altersrente wegen Arbeitslosigkeit in Betracht. Der frühestmögliche Rentenbeginn liegt hier bei 63 Jahren unter Abschlag von 7,2 Prozent.

Etwas Günstigeres ergäbe sich nur, wenn Sie bereits am 01.01.2004 arbeitslos gewesen wären oder Ihr Arbeitsverhältnis durch eine vor dem 01.01.2004 erfolgte Vereinbarung nach dem 31.12.2003 beendet wird.

Bei den o.a. Ausführungen gehe ich nicht von vereinbarter oder bestehender Altersteilzeitarbeit aus.

Die 45 Jahre mit Pflichtbeiträgen für eine versicherte Beschäftigung oder Tätigkeit gelten nur für die Altersrente für besonders langjährig Versicherte. Diese gibt es erst ab dem Jahr 2012, wenn man mindestens 65 Jahre alt ist. Dann allerdings ohne Abschläge.

2 Antworten

Schadeam 08.01.2008 | 14:11
ich meine natürlich Jahrgang 1949! Entschuldigung
Schadeam 08.01.2008 | 14:04
wie kommen Sie auf 62+3? Sind weiblich, ist die AR für Frauen schon ab 60 möglich, sind Sie männlich kommt nur die AR für Arbeitslose in Frage und die gibts für den Jahrgang 1946 erst ab 63 mit 7,2% Abschlag (es sei denn Sie waren am 01.01.2004 zufällig schon mal arbeitslos)
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