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Experten-Antwort

frühstmöglicher Rentenbeginn

von Reiner29.07.2020 | 09:20
106 Ansichten
5 Antworten

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Ich habe am 1.7.20 meine Rente beantragt und als Rentenbeginn 1.4.2020 rückwirkend angegeben. Nun wurde meine Rente erst zum 1.7. bewilligt. Wielange hätte ich maximal bei Rentenantragstellung 1. Juli rückwirkend Rente beantragen können?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Reiner,

die Anspruchsvoraussetzungen für die abschlagsfreie Inanspruchnahme der Altersrente für besonders langjährig Versicherte lagen laut Ihren Angaben bereits am 01.12.2019 vor.

Für einen Rentenbeginn am 01.04.2020 hätte der Rentenantrag gemäß § 99 Abs. 1 S. 1 SGB VI bis zum 30.06.2020 gestellt werden müssen.

Das Verschieben des Zeitpunktes der Erfüllung der Anspruchsvoraussetzungen über den 01.12.2019 hinaus ist nicht möglich. Aufgrund des Rentenantrages vom 01.07.2020 kann die Altersrente gemäß § 99 Abs. 1 S. 2 SGB VI daher erst ab dem Antragsmonat, das heißt zum 01.07.2020 beginnen.

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4 Antworten

VersAmtam 29.07.2020 | 11:01
Kommt auf die Rentenart an (Regelaltersrente oder vorgezogenen Altersrente) und auch, ob es noch Abzüge (oder keine) mehr bei der Rentenart gibt.
Reineram 29.07.2020 | 11:32
Abschlagsfreie Altersrente für besonders langjährige Versicherte. Die Voraussetzungne dafür waren am 1.12.2019 erfüllt .
W°lfgangam 29.07.2020 | 21:09
Hallo Reiner, selbst/allein, erstmalig? ...oder hatten Sie bei einer Beratungsstelle dafür lange vorher einen Termin gebucht? Im letzteren Fall gelten die 'formlosen' Antragsfristen/Terminvereinbarung und Sie können noch auf einen früheren Rentenbeginn hoffen (dann Widerspruch einlegen, ggf. reicht auch schon ein Telefonat) - mit dem Mitnahmeeffekt des 'Corona-Hinzuverdienstes' neben der ggf. vollen Altersrente. :-) Gruß w.
KSCam 29.07.2020 | 22:04
M.E. wäre auch bei Rentenantragstellung im Juli 2020 noch ein Rentenbeginn zum 01.05.20 drin, was aber wohl nur dann sinnvoll wäre wenn der Zuverdienst vom Mai bis Dezember maximal 44590 € beträgt.
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