Hallo! Meine Mutter ist 59 Jahre (Jahrgang 1948) alt und bezieht Witwenrente. Im Alter von 20 bis 30 Jahren zahlte sie in die Rentenkasse ein, danach war sie bis heute Hausfrau.
Ab welchen Alter ist es möglich vorzeitig in die Rente zu gehen und Abschläge dafür in Kauf zu nehmen?
Danke für die Antwort, Grüße
12.02.2007, 09:13
von
Schade
wenn Ihre Mutter nur bis 30 versichert war, ist wohl nur die Regelaltersrente mit 65 möglich.
Und die soll für den Jahrgang 48 noch um 2 Monate nach hinten geschoben werden. Diese Rente hat keine Abschläge
12.02.2007, 09:17
Experten-Antwort
Hier sind in der Tat die Möglichkeiten sehr begrenzt, weshalb nur die Regelaltersgrenze ab - derzeitige Rechtslage - 65 Jahren bleibt.
Mit dem sogen. RV Altersgrenzenanpassungsgesetz aber wird diese Altersgrenze angehoben, weshalb damit zu rechnen ist, dass diese Rente (als Geburtsjahrgang)erst mit 65 Jahren und 2 Monaten beansprucht werden kann.