Hallo mike,
unabhängig von der Altersrente können Sie natürlich auch einen Antrag auf volle Erwerbsminderungsrente stellen. Dann kann das Leistungsvermögen aktuell geprüft werden. Vielleicht liegt ja mittlerweile eine volle Erwerbsminderung vor.
Voraussetzung für den Bezug einer Altersrente für schwerbehinderte Menschen ist neben dem Vorliegen eines Grades der Behinderung von mindestens 50 bei Rentenbeginn auch die Erfüllung der Wartezeit von 35 Versicherungsjahren. Sind diese Voraussetzungen erfüllt, dann kann der Jahrgang 1959 nach Erfüllung des Lebensalters von 61 Jahren und 2 Monaten frühestens (mit Abschlägen i.H.v. 10,8 %) in diese Rente gehen.