Hallo mho,
zum Rentenantrag gehört die Meldung zur Krankenversicherung der Rentner (Formular R0810). Hier sollten Sie angeben, wie und wo Sie bisher krankenversichert waren, damit die Krankenkasse prüfen kann, ob für Sie die Pflichtversicherung in der KVdR in Betracht kommt. Bei Aufnahme oder Eingang Ihres Antrages bestätigt der Rentenversicherungsträger das Antragsdatum und leitet die Meldung dann an die zuständige Krankenkasse weiter.
Informationen zur Versicherung von Rentenantragstellern können Sie dem Merkblatt "Krankenversicherung der Rentner (KVdR) und Pflegeversicherung" entnehmen:
https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Formulare/DE/_pdf/R0815.html
Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich bitte an die zuständige Krankenkasse.
Informationen zur Rentenantragstellung finden Sie in der Broschüre "Ihr Rentenantrag - so geht's":
https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Downloads/DE/Broschueren/national/ihr_rentenantrag_so_gehts.html