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Fruhrente

von Tommaso18.01.2008 | 14:49
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9 Antworten

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Hallo,ich bin am 25.07.1945 gebohren, und seit 01.01.2008 Arbeitlos. Ab wann kann ich in Rente gehen. Danke Tommaso

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Moderation · 1Ihre Vorsorge

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8 Antworten

alexam 18.01.2008 | 18:30
ich bin am 25.01 1950 geb. wann kann ich in Frührente gehen? leider seit fast 10 jahren Arbeitslos ohne Bezüge.
Stasiam 18.01.2008 | 19:31
Hoffentlich nie!!!!
Schiko.am 18.01.2008 | 17:29
Zunächst dank für die kurze und kompetente frage, diese lässt den schluß, sie haben 35 jahre leicht geschafft. Für die schrittweise, richtige tat, der stufenweise erhöhung auf 67 jahre gelten sie als weißer jahrgang. Den zeitpunkt der rente mit 60 jahren bei 10,8% abzug haben sie verpasst. Beantragen sie die rente ab 1.2.2008 ist der abschlag je monat um 0,3% geringer. Nachdem sie am 25.7.08 63 sind, ist die beantragung zu 1.8.2008 als abschlagsfreie rente möglich. Nehme aber an, die erforderlichen 48 monate vorver- sicherungszeit für arbeitslosen haben sie erfüllt, deshalb steht ihnen für 18 monate AL I zu. Die agentur überweist 80% aus dem wöchentlichen bemessungsentgelt für 2008 und 2009. Dies steigert noch entsprechend die rente. MfG.
Schiko.,am 18.01.2008 | 20:24
Wenn ich richtig gerechnet habe, mit 65 jahren 4 monate Dies ist dann ab 1.6. 2015. Gehe davon aus, 60 monats- beiträge sind für sie wenig- stens gespeichert. MfG.
Schadeam 19.01.2008 | 10:25
sofern Sie 35 Versicherungsjahre aufweisen, können Sie mit 63 zum 01.08.2008 mit 7,2% Abschlag in Rente gehen. Mit jedem späteren Monat, den Sie gehen, reduziert sich der Abschlag um 0,3%. Sofern Sie 50 % schwerbehindert wären, käme die AR für Schwerbehinderte in Betracht (mit 63 abschlagsfrei). Schauen Sie doch am besten in Ihre letzte Rentenauskunft, die Sie als 62 jähriger besitzen müssten, bzw. besuchen Sie eine Beratungsstelle der RV - dort hat man alle relevanten Informationen.
Schadeam 19.01.2008 | 10:30
auch diese Frage läßt sich mit den vorhandenen Informationen nicht zutreffend beantworten. Schiko hat die Regelaltersrente angesprochen, möglicherweise können Sie als Arbeitsloser oder über die AR für langjährig Versicherte schon früher gehen. Dazu schauen Sie bitte in Ihre letzte Rentenauskunft oder lassen sich persönlich beraten. Die Zeit dafür sollten Sie erübrigen können.
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