Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Moderatoren-Antwort springenHallo "egal",
Teilnehmer am FSJ werden rechtlich annähernd so behandelt wie Beschäftigte oder Auszubildende, d. h., sie sind während ihrer freiwilligen Dienstzeit sozial abgesichert. Sie sind in der gesetzlichen Renten-, Unfall-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung versichert. Die abzuführenden Beiträge werden vom Träger gezahlt. Die Beiträge zur Unfallversicherung zahlt die Einsatzstelle oder der Träger. Obwohl die für die Versicherungspflicht in der Renten-, Pflege- und Krankenversicherung maßgebliche Geringfügigkeitsgrenze mit dem Taschengeld, das die Teilnehmerinnen und Teilnehmererhalten, unterschritten werden kann, schreibt der Gesetzgeber eine Versicherungspflicht vor. Als Berechnungsgrundlage dienen Taschengeld plus Wert der Sachbezüge (Unterkunft, Verpflegung).
Mit freundlichen Grüßen
Ihre Deutsche Rentenversicherung
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