Wie genau ist der Begriff "vorangegangenen Arbeitsunfähigkeit" gem. § 67 SGB IX definiert?
Zitat:"§ 67 SGB IX Berechnung des Regelentgelts
(1) Für die Berechnung des Regelentgelts wird das von den Leistungsempfängern im letzten vor Beginn der Leistung oder einer vorangegangenen Arbeitsunfähigkeit abgerechneten Entgeltabrechnungszeitraum............"
Bedeutet "vorrangegangen" das die AU lückenlos durchgehend bis zum Beginn der Leistung bestehen muss?
Was ist, wenn die Arbeitsunfähigkeit vor Beginn der Leistungen beendet wurde und während dessen als Überbrückung z.B. ALG 1 oder Überbrückungsübergangsgeld bezogen wurde?
Bedeutet "vorangegangen" unmittelbar im Anschluss der AU oder einfach nur das eine AU "irgendwann" vorher stattgefunden hat?
Wenn jemand Lohnfortzahlung im Krankheitsfall erhalten hat, welcher Monat zählt als Bemessungszeit, wenn die AU NICHT durchgehend bis zum Leistungsbeginn bestand?
p.s. selbst Experten vor Ort meiner Rentenversicherung konnten mir diese Frage nicht eindeutig beantworten.
Auf Seite 109 des Gemeinsamen Rundschreiben der Rentenversicherungsträger zum Übergangsgeld vom Januar 2018 ist im Rahmen einer fachlichen Weisung ein Berechnungsbeispiel aufgeführt, was auf diesen konkreten Fall zutrifft. Dieses schreiben ist meinem Sachbearbeiter allerdings nicht bekannt :-(
Quelle: https://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/5_Services/05_fachinformationen/downloads/gem_rs_rentenversichtraeger_ue_geld_pdf.pdf?__blob=publicationFile&v=13