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Experten-Antwort

Fuchs

von Wie genau ist der Begriff "vorangegangenen Arbeitsunfähigkeit" gem. § 67 SGB IX definiert?12.09.2018 | 10:02
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Wie genau ist der Begriff "vorangegangenen Arbeitsunfähigkeit" gem. § 67 SGB IX definiert? Zitat:"§ 67 SGB IX Berechnung des Regelentgelts (1) Für die Berechnung des Regelentgelts wird das von den Leistungsempfängern im letzten vor Beginn der Leistung oder einer vorangegangenen Arbeitsunfähigkeit abgerechneten Entgeltabrechnungszeitraum............" Bedeutet "vorrangegangen" das die AU lückenlos durchgehend bis zum Beginn der Leistung bestehen muss? Was ist, wenn die Arbeitsunfähigkeit vor Beginn der Leistungen beendet wurde und während dessen als Überbrückung z.B. ALG 1 oder Überbrückungsübergangsgeld bezogen wurde? Bedeutet "vorangegangen" unmittelbar im Anschluss der AU oder einfach nur das eine AU "irgendwann" vorher stattgefunden hat? Wenn jemand Lohnfortzahlung im Krankheitsfall erhalten hat, welcher Monat zählt als Bemessungszeit, wenn die AU NICHT durchgehend bis zum Leistungsbeginn bestand? p.s. selbst Experten vor Ort meiner Rentenversicherung konnten mir diese Frage nicht eindeutig beantworten. Auf Seite 109 des Gemeinsamen Rundschreiben der Rentenversicherungsträger zum Übergangsgeld vom Januar 2018 ist im Rahmen einer fachlichen Weisung ein Berechnungsbeispiel aufgeführt, was auf diesen konkreten Fall zutrifft. Dieses schreiben ist meinem Sachbearbeiter allerdings nicht bekannt :-( Quelle: https://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/5…

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Diese Frage ist sehr speziell und lässt sich schwer beantworten ohne weitere Daten.

Daher empfehle ich Ihnen eine schriftliche Anfrage an Ihren zuständigen Träger zu richten.

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2 Antworten

Fuchsam 12.09.2018 | 15:50
Warum speziell? Ich will nur wissen, wie der Begriff "vorangegangenen" juristisch definiert ist. Entweder bedeutet "vorangegangen" durchgehende AU bis zum Leistungsbeginn oder nicht. Leider versucht mein Sachbearbeiter meinen Fall zu meinen Ungunsten auszulegen(vermutlich um Geld zu sparen), ohne genau darzulegen wie der Begriff "vorangegangen" im Gesetz genau definiert ist. Aber um einen begründeten Widerspruch zu formulieren, benötige ich eine klare Definition was der Begriff "vorangegangen" genau bedeutet.
DRVam 12.09.2018 | 19:57
Lesen Sie hier und beachten Sie auch die Beispiele: http://rvrecht.deutsche-rentenversicherung.de/Raa/Raa.do?f=SGB9_…
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