Hallo,
ich hätte eine Frage: Wenn könnte meine Frau 1956 geb. mit GdB 50 frühestens in Rente gehen.
mfg. Geri
Hallo,
ich hätte eine Frage: Wenn könnte meine Frau 1956 geb. mit GdB 50 frühestens in Rente gehen.
mfg. Geri
Wenn Sie 35 JAhre Versicherungszeiten vorweisen kann und der GdB von 50 zum Rentenbeginn vorliegt, dann mit 60 Jahren und 10 Monaten und 10,8% Abschlag bzw. mit 63 und 10 Monaten ohne Abschlag.
Danke für die schnelle Antwort
Hallo Geri,
wie ... und öha bereits richtig ausgefürht haben, kann Ihre Frau die Altersrente für schwerbehinderte Menschen frühestens nach Vollendung des 60. Lebensjahres und 10 Monaten in Anspruch nehmen, wenn 35 Jahre rentenrechtliche Zeiten zurückgelegt wurden. Dieser frühestmögliche Beginn einer Altersrente ist mit einem Abschlag von 10,8 % belastet.
Helfen Sie uns, ihre-vorsorge.de für Sie zu verbessern!
An Umfrage teilnehmen