Muss man zwingend für Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben bei der Agentur für Arbeit gemeldet sein?
Habe ein Schreiben der DRV bekommen, dass EGZ (bei einer gesundheitlich passenden Arbeitsstelle) grundsätzlich möglich wäre. Auf der Rückseite stand da irgendwie, dass man hierfür bei der Agentur für Arbeit zumindest arbeitsuchend gemeldet sein müsse. Ich bin allerdings dort bereits länger abgemeldet.
Lt. meinem amtsärztlichen Gutachten, das von der Agentur für Arbeit erstellt wurde, bin ich nur unter 3 Std./täglich arbeitsfähig und kann mich somit auch nicht arbeitslos melden. Arbeitsuchend könnte ich mich, lt. meinem Arbeitsvermittler zwar theoretisch melden, aber dies würde mir nichts bringen, da es bei der Arbeitsagentur nur um Vermittlung in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung gehe und auch dieser Eingliederungszuschuss der DRV nur bei sozialversicherungspflichtiger Arbeitaufnahme greift.