Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Experten-Antwort springenWenn Sie bei der DRV Bund oder der DRV Knappschaft-Bahn-See versichert sind, wird Ihre Rente von diesem Träger gezahlt. Sind Sie bei einem Regionalträger versichert, zahlt der Regionalträger Ihre Rente, in dessen Zuständigkeitsbereich Sie zum Zeitpunkt der Rentenantragstellung wohnen.
Wie schon "Claire Grube" erwähnte, spielt dies für Berechnung der Entgeltpunkte jedoch keine Rolle. Für Zeiten, in denen Sie in den alten Bundesländern gearbeitet haben, bekommen Sie Entgeltpunkte "West" gutgeschrieben, für Ihre Arbeit in den neuen Bundesländern Entgeltpunke/Ost.
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