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Experten-Antwort

Für meine Rente: Neue oder alte Bundesländer?

von Manfred01.10.2012 | 14:34
3267 Ansichten
3 Antworten

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Meine Frage: Ich wohne in den neuen BL , habe bisher hauptsächlich in den alten Bundesländern gearbeitet, jetzt in den neuen Bundesländern. Was zählt später für meine Rente Wohnsitz oder Firmensitz? Danke und Grüße Manfred

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 02.10.2012 | 07:04

Wenn Sie bei der DRV Bund oder der DRV Knappschaft-Bahn-See versichert sind, wird Ihre Rente von diesem Träger gezahlt. Sind Sie bei einem Regionalträger versichert, zahlt der Regionalträger Ihre Rente, in dessen Zuständigkeitsbereich Sie zum Zeitpunkt der Rentenantragstellung wohnen.

Wie schon "Claire Grube" erwähnte, spielt dies für Berechnung der Entgeltpunkte jedoch keine Rolle. Für Zeiten, in denen Sie in den alten Bundesländern gearbeitet haben, bekommen Sie Entgeltpunkte "West" gutgeschrieben, für Ihre Arbeit in den neuen Bundesländern Entgeltpunke/Ost.

2 Antworten

Claire Grubeam 01.10.2012 | 19:37
Der Wohnsitz West/Ost spielt bei der Rentenberechnung nur eine Rolle bei den Freibeträgen der Renten wegen Todes. Liegt der Beschäftigungsort bzw. Tätigkeitsort im Beitrittsgebiet, sind Entgeltpunkte Ost zu ermitteln.
Bouillonam 02.10.2012 | 12:41
Interessant ist aber, wenn sie ihre Arbeit im Beitrittsgebiet verlieren und dann in die alten Bundesländer zurückkehren und dann dort Arbeitslosengeld kassieren, werden sie weiterhin rententechnisch so behandelt, als wären sie im Beitrittsgebiet tätig. Zumindestens bis sie in den alten Bundesländern wieder eine Arbeit aufnehmen.
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