Ich habe in 2021 rückwirkend ab Mitte 2020 eine EM-Rente bewilligt bekommen.
Der bisherige Arbeitsvertrag wurde in 2021 daraufhin aufgelöst. Daraus ergaben sie diverse Nachzahlungen, die vermutlich von der DRV als Arbeitseinkommen bewertet werden. Da sie die 6.300 EUR überschreiten, werden sie vermutlich zu 40% von meiner Rente abgezogen.
Ob ich das Geld als einmaligen Betrag zu bezahlen habe oder ratenweise von meiner Rente abgezogen wird, weiß ich noch nicht.
Frage: Kann durch eine einmalige Rückzahlung oder ratenweise Rentenminderung mein „persönlicher Rentenfreibetrag“, also die 20% von der Brutto-Rente als eingefrorener Betrag, geschädigt/gemindert werden?
Ich meine, weil dadurch ja – zumindest zeitweise – die Rente gemindert wird.
Nach meinem Verständnis dürfte das doch nicht sein.
Danke für eure Antwort im Voraus!
Gruß
Pauline