Also, meine Mutter ist im Sommer 2008 65 Jahre alt geworden. Außer 2 Kindern und geringfügigen Beschäftigungen (ohne Aufstockung) seit dem Jahre 2000 (es handelt sich dabei wohl um ca. 13 Monate, die auf die Wartezeit von 5 Jahren anzurechnen sind) sind keine weiteren Zeiten in ihrem Rentenkonto gespeichert. Das ist soweit auch alles korrekt. Um nun einen Rentenanspruch zu erwerben wurde meiner Mutter von einem Versichertenältesten geraten für das Jahr 2008 noch freiwillige Beiträge zu zahlen und die noch andauernde geringfügige Beschäftigung in Zukunft aufzustocken, bis die 60 Monate voll sind.Meine Frage nun: Lohnt sich das überhaupt??? Wie hoch wäre die in etwa zu erwartende Rente überhaupt und wann rechnet sich das Ganze. Warte gespannt auf Antwort.
Gruß, Thomas
Die Frage ist, wie lange Ihre Mutter noch lebt...
das lohnt sich m.E. schon:
nach Ihren Angaben liegen derzeit 37 Monarte vor, es fehlen noch etwa 23 auf 5 Jahre.
Wenn sie von Jan bis Oktober für 10 Monate den Mindestbeitrag (je 79,60 €) zahlt und ab November für 13 Monate den "Minijob aufstockt" (kostet maximal 19,60 pro Monat), dann zahlt sie bis Ende nächstes Jahr ca1050 € und kann mit einer lebenslangen Monatsrente von ca 60 € rechnen.
Ist "pi mal Daumen" gerechnet (schiko kanns sicher centgenau) - aber Ihnen ging es ja nur um die Größenordnung; d.h. falls Ihre Mutter die Rente 18 Monate lang erlebt, wars OK so, stirbt sie früher, regt Sie sich über die "umsonst gezahlten RV Beiträge" wohl auch nicht mehr auf......also ich würde es machen, wenn die Frau nicht gerade todkrank ist, aber dann könnte sie ja auch keinen Minijob mehr ausüben.
Hallo Thomas,
lassen Sie sich es vor Ort (Beratungsstelle/Rathaus) noch mal durchrechen, ob Ihre Mutter 'volle' freiwillige Beiträge für 2008 nachzahlen sollte, oder eher den Mini-Job für die (ganzen) fehlende Restmonate aufstocken sollte. Grundsätzlich: JA, das lohnt sich, wenn sie nicht gerade übermorgen unbewacht über die Straße geht.
Vom Gefühl her, tendier ich spontan zu User Schade (die Rente kommt schneller, die Vorleistung ist schneller wieder raus) ... bin aber eben mal so was von faul zum Nachrechnen, die 'Experten' spitzen derweil bis morgen früh die Bleistifte ;-)
Gruß
w.
Komme soeben erst vom einkauf zurück.Kann es also
um 18:53 nicht gewesen sein.
Zwar als antwort unwichtig,
stellt aber klar wie dumm sich
der andere schiko immer wieder benimmt.
MfG.
Vielen Dank für die schnellen Antworten! Also,...meine Mutter ist gesundheitlich topfit. Ich denke, dann sollte ich ihr wohl zuraten. Monatliche Rentenhöhe 60,00 Euro? Wahrscheinlich abzüglich Krankenversicherung, oder?
Ich werde das alles nochmal mit "Muttern" besprechen.
Thomas
User Thomas, wenn Sie
1.noch sagen wann die Kinder geboren sind, Monat Jahr,
.
wegen der Anzahl Monate BÜZ, die zu berücksichtigen sind und
2. wieviel im Durchschnitt je Monat für die geringfügige versicherungsfreie Beschäftigung verdient wurde, noch besser, wieiviel je Jahr,
mache ich eine Probeberechnung mit einem ziemlich genauen Ergebnis.
.
Freiwillige Beiträge zu zahlen empfehle ich nicht, besser ist die geringfügige versicherungsfreie Beschäftigung für weitere 47 oder besser noch 48 Monate mit Aufstockung weiterzuführen.
.
Freiwillige Beiträge kosten zu viel und bringen zu wenig.
> besser ist die geringfügige versicherungsfreie Beschäftigung für weitere 47 oder besser noch 48 Monate mit Aufstockung weiterzuführen.
Tztztz LS, wenn doch nur noch 23 Monate fehlen ? ...kein Kommentar, auch nicht zu den BÜZ ;-)
Schnellrechnung:
2 x 26,56 EUR (2 Ki. West)
+ 4 EUR (13 Mon Minijob o. ZZ)
+ 8 EUR (23 Mon m. Zuzahlung/450 EUR)
-----
67 Brutto
- 7 EUR KV/PV
= rd 60 Netto-Rente
450 : 60 = 8 Monate nach Rentenbeginn ist das Geld wieder da. Rente beginnt: 01.10.2010, in der Gewinnzone ab 01.06.2011
Alternative 2:
freiwillige Beiträge für 01 - 10.2008 (8 Mon Nachzahlung) plus Zuzahlung 11.2008 - 01.2010 (15 Mon), gleich 1040 EUR, Rentenbeginn 01.02.2010
1040 : 60 = 18 Monate, bis das Geld wieder da ist, also ab 01.08.2011.
Fast 'Hose wie Jacke' würde ich sagen :)) Alternative 2 ist etwas günstiger, die Rente auch noch im Centbereich höher, 2 Monate mehr/früherer Rentenzahlung. So aus dem Bauch heraus kann man 'Schade' schon vertrauen :-)
Zu bedenken ist, dass in 01-10.2008 keine Minijob sein darf, sonst verdrängt die freiwillige Nachzahlung für diese Zeit, ein Teil der pauschalen Wartezeit.
TIPP: Lassen Sie sich einfach Probeberechnungen von der DRV für Ihre Mutter anfertigen, welche Alternative Cent-genau besser ist. Die Aufstockung des Minijobs sollten Sie umgehende gegenüber dem Arbeitgeber erklären (gilt nur ab Monat der Erklärung) - die freiwilligen Beiträge für 2008 können bis zum 31.03.2009 noch eingezahlt werden.
Gruß
w.
(@schiko ...Anrechnungszeiten zählen nicht zur Wartezeit von 60 Monaten, nachher beruft sich noch jemand auf Sie ;-)
Gruß
w.
Wenn sie meinen, will auch ich hierzu meinen beitrag gerne leisten.
Bin der meinung, zu den 24 monaten kommen für die jahre
2000 bis 2008 pro jahr 3 monate anrechnungszeit hinzu, dies sind 24 monate.
Somit fehlen also noch 12
monate.
Da bietet sich die fortsetzung
der geringfügigen beschäf-
tingung mit zuzahlung an, nach nur einem jahr beginnt
die rente.
Entscheiden sie sich für den
mindestbetrag von 155 monatlich sind derzeit mit 19,90 % 30,85 beitrag fällig.
Hiervon hat der AG. mit 15%
23,25 aufzubringen, sie sind mit monatlich 7,60 dabei.
Gerechnet für 12 fehlende monate sind dies 91,20 bei-
tragslast.
Demnach können sie mit
euro 53,12 rente für zwei
kinder zuzüglich 28,70 rente
für die gezahlten beiträge,ins-
gesamt mit einer rente von 81.82 monatlich ab 1.1.2010
rechnen.
MfG.
Schiko, wo steht geschrieben, dass eine ganzjährig ausgeübte geringfügige, versicherungsfreie Beschäftigung ohne Aufstockung 3 Monate Anrechnungszeit bringt?
Makaber, habe beim eintrag
um 21:27 von anrechnungszeit statt wartezeit gesprochen.
Sie aber sprechen dies bei ihrem eintrag um 21:16 schon
an.
Wie ist dies zu erklären?
Da stehe ich wohl wieder mal
auf der leitung.
MfG.
die von mir genannte Zahl 47 ist falsch, habe fälschlicherweise 60 - 13 gerechnet.
Da die Mutter aber eine geringfügige versicherungsfreie Beschäftigung ausgeübt hat, nach Angabe von Thomas seit 2000 nur ca 13 Monate, die aber nicht mitzählen, kommen doch nur die 2 Jahre KEZ in Betracht, danach würden noch 36 Monate fehlen oder?
Hallo LS,
"(es handelt sich dabei wohl um ca. 13 Monate, die auf die Wartezeit von 5 Jahren anzurechnen sind)"
Das ist entweder schon die pauschal berechnete Wartezeit aus dem Minijob - oder auch nicht. Hier in dieser Form muss man es - so wie dargestellt - zunächst als Tatbestand so 'hinnehmen' sein = 13 Monate pauschale Wartezeit.
Das 'richtige' Ergebnis kann Thomas eh nur vor Ort klären.
Gruß
w.
(@schiko, der Zeitstempel ist der beim Anklicken der Nachricht, nicht der, wann sie abgesendet wird ...Essenfassen, Hundlüften, Frauchenkraulen, die Reihenfolge war jetzt willkürlich ;-)
Aber lothar, warum so förm-
lich.
Auch der experte nannte hier schon oft die 3 monate.
Und so steht es in faltbro-
schüre"Minijobs:Vorteil für
Ihre Rente"
Impressum: Deutsche Renten-
versicherung Bund 1. Auflage 1/2006.
Wie Sie die Wartezeit mit Minijobs erfüllen . Die Zahl der Arbeitsmonate in einem 400 Euro-Job, geteilt durch drei. entspricht ungefähr der Zahl der Monate, die man für die Wartezeit der Rentenversicherung erwirbt.
Sie müssten also 3 Jahre im
Minijob arbeiten, damit ihnen eine ähnliche Wartezeit angerechnet wird wie für 1 Jahr m it Vollzeitbeschäf-
tigung.
Kenne natürlich auch die berechnung nach gesamt-
punkten für mehrere jahre
(nicht monatlich) als zuschlag
an entgeltpunkten aufgerundet auf 3 wartezeitmonate.
MfG.
Habe noch mal im SGB VI §76b und im Rechtshandbuch zu §76b nachgelesen, da aber keinen Hinweis gefunden, dass diese Zeiten in Anrechnungszeiten oder Wartezeiten umgerechnet werden.
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Abgehandelt wird wird nur die Berechnung der Zuschläge an Entgeltpunkten (EP) für den Verdienst während der Zeit dieser Tätigkeit.
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Habe schon sehr viele Bescheide mit diesen Berechnungen in meinen Händen gehabt, habe auch da nichts von einer, neben den Zuschlägen an (EP), außerdem noch erfolgten Berücksichtigung für die Wartezeit oder rentenrechtlichen Zeit vorgefunden.
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Beziehe mich aber auf den Sachverhalt, dass es sich um eine geringfügige versicherungsfreie Beschäftigung ohne Aufstockung handelt und maximal bis 400€ je Monat verdient werden.
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Schiko führt aus, dass durch einen *Experten* da schon mal was berechnet wurde.
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Bin an konkreten Hinweisen zu diesem Sachverhalt interessiert- Paragrafen, Textquelle etc., damit in analogen Fällen keine Fehlerhaften Aussagen getroffen werden.
§ 52 Abs. 3 SGB VI
Diese Wartezeit steht in jeder Rentenauskunft drin (nicht im Rentenbescheid).
und nun Gute Nacht.
Gruß
w.
Die Anrechnung dieser Zeiten auf die Wartezeit ist von mir unbeachtet geblieben, weil ich mich auf die Überprüfung der Berechnung der Zuschläge konzentriert habe und die Personen Wartezeiten erfüllt hatten.
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Wartezeiten werden ermittelt, in dem die Summe aller Zuschläge an Entgeltpunkten aus versicherungsfreier geringfügiger Beschäftigung durch den Wert 0,0313 dividiert werden.
Bei der Errechnung bei geringf. Beschäftigungen ohne Aufstockung errechnet man das Entgelt dann zu 15/19,9. Rest nach §52/2 SGB VI.
Ich halte mich an die Variante 2 von User "Wolfgang" von 21:16 Uhr
KEZ 24 KM + 13 KM (wahrscheinlich bis 12/2007, sonst wüsste man die Anzahl nicht).
Freiwillige Zahlung für 01/2008 bis 10/2008, danach "Aufstockung" des Mini-Jobs von 11/2008 bis einschl. 11/2009 macht zusammen 60 KM. Rentenbeginn 01.12.2009.
Rentenhöhe ca. 60,- EUR netto.
Ich würde immer so beraten und es auch selbst so machen.
Hab in meinen unterlagen nochmals nachgeschaut und berichtige meine
aussage.
Gehe also davon aus die mutter hatte monatlich den höchstbetrag von
400 monatlich verdient. Ausgehend ab 2000 bis einschließlich 2008 sind
dies neun jahre ohne aufstrockung.
Nehme für die berechnung nicht jedes jahr einzeln sondern das jahr 2008 her.
Euro 4800 : 30084 EUR 0.1596 EP.
0.1596 : 19,90 x 15% ergeben 0,1203 EP.
Und als wartezeitmonate:
0,1203 EP. : 0,0313 3,84 Mte. gerundet 4 monate x 9 jahre
36 monate plus 24 monate für die zwei kinder könnten es sogar 60 monate
werden.
Reicht es aber nicht , dient als ersatz ab 2009 eine 400 eurojob mit
mtl. 19,60 aufstockung ( verzicht auf die versicherungsfreiheit) .
Verlangen sie doch umgehend eine kontoauskunft, hier sind die zahlen
ablesbar.
Bin sicher, sie können selbst bei anderen beträgen als 400 dies nachvollziehen
oder aber hier die jahresbeträge ab 2000 bis 2008 nennen.
Natürlich, bei nur 155 verdienst können es nicht auch 4 monate warte-
zeit anrechnung sein.
Mit freundlichen Grüßen