Ich habe einen Brief (Zwischenmitteilung wegen Anforderung ärztlicher Berichte) von der deutschen Rentenversicherung bekommen. Es liegt ein Formular bei (G1029 spezielle Fragestellung des sozialmedizinischen Dienstes zur Vorlage bei der behandelnden Fachärztin/dem behandelden Facharzt), welches von meinem Psychotherapeuten ausgefüllt werden soll. Die Fragestellung zielt allerdings auf eine ärztliche Auskunft (-> "Vorlage bei der behandelnden Fachärztin") zu meinem Gesundheitszustand ab.
Meine Psychotherapuetin ist aber keine Ärztin, sondern Psychologin und führt mit mir eine Verhaltenstherapie durch. Sie kann also keine Diagnose stellen und ist somit der falsche Ansprechpartner.
Meine Psychiaterin als meine behandelnde Fachärztin hat zu meinem Gesundheitszustand allerdings schon ausgiebig und mehrfach Stellung genommen.
Ich bin jetzt unsicher, was ich machen soll. Soll meine Fachärztin (Psychiaterin) das Formular ausfüllen, da sie als einzige meinen Gesundheitszustand beurteilen kann oder doch meine Therapeutin, die aber keine (Fach-)Ärztin ist und keine Diagnose stellen kann.
Irgendwie habe ich das Gefühl, dass der sozialmedizinische Dienst der Renternversicherung nicht wirklich Ahnung davon hat, was sie tun...
Ich freue mich auf Rückmeldung und Hilfe