Ich habe eine 6-wöchige Reha-Maßnahme (Dez-Jan.) durch die DRV hinter mir. Nun muss ich leider feststellen, dass mein Arbeitgeber mir nur einen Bruchteil meines Gehaltes ausgezahlt hat.
Ist das Rechtens?
Unmittelbar vor der Reha bin ich arbeitsfähig gewesen und wurde von der Reha-Klinik als arbeitsfähig entlassen worden.
An einzelnen Tag in 2021 war ich krankgeschrieben, was auch die Maßnahme auch ein Teil-Grund für die Reha war. Aber insgesamt weniger als 30 Tage in 2021.
Warum dann die Gehaltskürzung? Wie komme ich an mein Geld? Ist dann die DRV als Kostenträger der Reha zuständig? Was muss ich nun tun, das Formular G512 ausfüllen?
Ist das Rechtens?
Unmittelbar vor der Reha bin ich arbeitsfähig gewesen und wurde von der Reha-Klinik als arbeitsfähig entlassen worden.
An einzelnen Tag in 2021 war ich krankgeschrieben, was auch die Maßnahme auch ein Teil-Grund für die Reha war. Aber insgesamt weniger als 30 Tage in 2021.
Warum dann die Gehaltskürzung? Wie komme ich an mein Geld? Ist dann die DRV als Kostenträger der Reha zuständig? Was muss ich nun tun, das Formular G512 ausfüllen?
Guten Morgen Olon,
auch einzelne Tage zählen zur sechswöchigen Entgeltfortzahlung mit, wenn diese zu 'einer' Krankheit gehörten. Insofern kann es schon passen, dass dann nicht die volle Reha-Zeit von Ihrem Arbeitgeber als 'Entgeltfortzahlung' übernommen werden muss.
In dem Fall hätten Sie Anspruch auf Übergangsgeld. Das sollten Sie ganz dringend nun noch bei Ihrer zuständigen DRV beantragen.
Reichen Sie vor allem das schon ein, was Sie selbst ausfüllen müssen/können, die Arbeitgeberbescheinigung können Sie nachreichen.
Eigentlich klärt und beantragt man das nämlich schon vor Reha-Antritt... also nun aber mal los!! :-)
Alles Gute!
Hallo Olon,
erhält man nicht für die gesamte Dauer einer medizinischen Rehabilitationsmaßnahme Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber besteht Anspruch auf Übergangsgeld. Mit Bescheid über die Genehmigung der Rehabilitationsmaßnahme wurde Ihnen Formulare zum Thema Übergangsgeld zugeschickt. Wir empfehlen Ihnen die Formulare zwecks Abklärung des Übergangsgeldanspruches auszufüllen und an Ihre zuständige Rentenversicherung zurückzuschicken.