Guten Tag,
ich hatte einen fondsgebundenen Riestervertrag von meinem alten Anbieter (DWS) auf einen neuen Anbieter (Fairr) übertragen. Nachdem der Übertrag erfolgt ist (ca. 28.000 EUR wurden übertragen), fielen beim neuen Anbieter die Wertpapier-Kurse und der neue Anbieter schichtete in sehr konservative Anlegeinstrumente um. Den Vertrag stellte ich daraufhin beitragsfrei. Der Verlust beim neuen Anbieter beträgt ca 30% und das Guthaben ist auf ca. 20.000 EUR gefallen. Muss mir der aktuelle Anbieter den übertragene Riesterbetrag von ca 28.000 EUR bei Fälligkeit garantieren?
Vielen Dank für Ihre Antwort.
Sie haben einen „Vertrag“ unterschrieben. Den sollten Sie mal genau lesen!
ich hatte einen fondsgebundenen Riestervertrag von meinem alten Anbieter (DWS) auf einen neuen Anbieter (Fairr) übertragen. Nachdem der Übertrag erfolgt ist (ca. 28.000 EUR wurden übertragen), fielen beim neuen Anbieter die Wertpapier-Kurse und der neue Anbieter schichtete in sehr konservative Anlegeinstrumente um. Den Vertrag stellte ich daraufhin beitragsfrei. Der Verlust beim neuen Anbieter beträgt ca 30% und das Guthaben ist auf ca. 20.000 EUR gefallen. Muss mir der aktuelle Anbieter den übertragene Riesterbetrag von ca 28.000 EUR bei Fälligkeit garantieren?
Vielen Dank für Ihre Antwort.
Hallo.
Ich denke bei allen Riesterverträgen ist ja die Voraussetzung das eingezahltes Kapital am Anfang der Auszahlphase garantiert ist.
Ist ja gut das Du einen Anbieter gefunden hast der das Kapital übernommen hat. Ist ja jetzt für Dich garantiert. Schreibst ja ist jetzt umgeschichtet auf Sicherheit und da bleibt es. Wird dann auch nicht wieder auf Risikovariante umgeschichtet.
Und genau in dem Vertrag steht eben leider nicht drin, ob die übertragenen (!) Werte garantiert sind, oder nur die von mir geleisteten Beiträge/ und erhaltenen Zulagen.
Hallo.
Alle Einzahlungen.
Das ist eine Grundvoraussetzung für einen Riestervertrag.
Sonst hättest Du mit dem nicht Riestern können.
Steht auch im AltZertG §1.1.3
http://www.gesetze-im-internet.de/altzertg/__1.html
Wenn man diesen Anbieter im Internet eingibt, erscheinen überwiegend nur Negativ-Nachrichten, trotz des zwischenzeitlichen Verkaufs an Raisin.
Ob also die Garantien, die aufgrund 'Riester' eigentlich zugesagt werden müssen, gehalten werden, ist in diesem Fall stark zu bezweifeln.
Jedoch liegt dies nicht im Ermessen der Rentenversicherung.
Aber vielleicht kann Ihnen zumindest die für die Zulagen zuständige Stelle weitere Informationen geben.
https://www.zfa.deutsche-rentenversicherung-bund.de/de/Navigation/public/1_ZfA/12_Kontakt_node.html
Alle Einzahlungen.
Das ist eine Grundvoraussetzung für einen Riestervertrag.
Sonst hättest Du mit dem nicht Riestern können.
Steht auch im AltZertG §1.1.3
http://www.gesetze-im-internet.de/altzertg/__1.html
Danke! Dieser Hinweis hilft mir sehr weiter. Wenn der GESAMTE Übertrag garantiert war, dann kann ich zumindest sicher sein, den hohen Übertragswert am Ende der Laufzeit wiederzusehen.
Interessant:
Für alle Riestersparer mit guter Performance bei Riester-Fondssparplänen könnte es dann eine Überlegung wert sein, die über die Jahre aufgelaufenen Buchgewinne durch einen Übertrag bzw. Einzahlung bei einem anderen Riester-Anbieter abzusichern.
Hallo.
So ist es . Es ist aber manchmal schwer einen Anbieter zu finden der es übernimmt.
Jetzt nur nicht überreden lassen auf einen anderen Vertrag zu übertragen weil die Entwicklung da besser sein soll. Denn das kommt noch.
Wenn Du unbedingt die Zulagen haben willst kannst ja woanders einen neuen Vertrag machen und den nur soweit besparen das er höchstens 10000 bei der Auszahlphase hat. Dann wird das eine Kleinbetragsrente die man sich komplett auszahlen lassen kann.
Da spart man dann die Gebühren und den Ankauf bei einer anschliessenden Versicherung für die Rente. Denn für die Riesterversicherungen geht die Sterbetafel wahrscheinlich über 100.
Danke für die vielen Hinweise - das war bis jetzt alles sehr hilfreich.
Auch dort kann man mir zu der Frage leider nach zwei Gesprächen mit Mitarbeitern mündlich keine Antwort geben und ich wurde gebeten, den Sachverhalt (welcher Betrag denn nun durch die "Riester Garantie" abgesichert ist) nochmals schriftlich zur Klärung einzureichen. Ein Berater wird sich dann um die Fragestellung kümmern.
Der bisherige Verlauf und Aufwand der Recherchen verdeutlicht mir leider sehr gut, dass ein Riesterprodukt relativ schwerfällig ist und ich mich zukünftig lieber um andere Vorsorgevarianten kümmere, auch wenn es dort keine Zulagen gibt. Schnellere Klarheit über den "garantierten Betrag" hätte ich bei einer solchen Frage erwartet.