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Experten-Antwort

Gast

von Witwenrente von Berufsgenossenschaft und Rentenversicherung25.06.2019 | 08:49
73 Ansichten
3 Antworten

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Hallo Experten, folgender Sachverhalt liegt vor: -der Mann meiner Schwester ist bei einem Arbeitsunfall ums Leben gekommen -die Berufsgenossenschaft zahlt eine Witwenrente, die aber gekürzt wird wegen des Lohns, den meine Schwester erzielt -sie wartet nun noch auf den Bescheid der Witwenrente von der Rentenversicherung Frage: wird die Witwenrente von der Rentenversicherung aufgrund des Lohns auch nochmal gekürzt oder kann eventuelle die Witwenrente von der Berufsgenossenschaft die Witwenrente von der Rentenversicherung kürzen? Danke!

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Gast,

da das eigene Einkommen Ihrer Schwester bereits auf die Unfallrente angerechnet wird, erfolgt diesbezüglich keine weitere Anrechnung bei der Witwenrente aus der Rentenversicherung.

Allerdings wird die ungekürzte Witwenrente aus der Unfallversicherung hier angerechnet und führt ggf. zu einer entsprechenden Minderung der Rentenhöhe.

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2 Antworten

Angelaam 25.06.2019 | 09:12
Ja!
senf-dazuam 25.06.2019 | 09:50
immer wieder schön, auf eine "oder"-Frage mit ja oder nein zu antworten ... Auch Witwenrenten unterliegen der Anrechnung eines Einkommens. Je nach Alter und Todeszeitpunkt zählen auch Einkommen aus Vermietung, ... dazu (Stichwort altes oder neues Hinterbliebenenrecht). In den erten drei Monaten jedoch erfolgt keine Einkommensanrechnung (sogenanntes Sterbevierteljahr). Zudem gibt es einen Freibetrag, bis zu dem keine Anrechnung erfolgt. Siehe https://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Navigati… Da der Freibetrag abhängig vom aktuellen Rentenwert ist, erhöht er sich zum 1.7. wieder (West 872,52 Euro, Ost 841,90, jeweils ggf. zzgl. Kinderfreibeträgen).
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