Hallo Milla,
zunächst wäre es interessant, von welcher Stelle Sie zur Rentenantragstellung aufgefordert wurden. Den Formblattantrag können Sie bei jeder Beratungsstelle bzw. Gemeindeverwaltung stellen. Hierfür ist zunächst der Personalausweis wichtig.
Inwieweit eine medizinische Begutachtung erforderlich ist, kann allgemein nicht gesagt werden.
Der Grundsatz Reha vor Rente hat weiterhin Gültigkeit. Wird festgestellt, dass Erwerbsminderung durch eine Rehamaßnahme beseitigt werden kann, wird zunächst eine Rehamaßnahme vorgeschlagen. Soweit dies möglich ist, werden die Wünsche des Versicherten berücksichtigt.
Ihre erste Frage bezieht sich zum einen auf den Grad der Behinderung. Eine Minderung um 30 % hat keinen Einfluß auf Rentenbeginn bzw. Rentenhöhe.
Werden in einem Monat mehrere Beschäftigungen ausgeübt, werden die Entgelte und damit die Beiträge addiert. Begrenzt ist das Ganze lediglich durch die Beitragsbemessungsgrenze. Für die Erfüllung der Anspruchsvoraussetzungen kann der Monat nur einmal Berücksichtigung finden.