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GdB 30 %, doppelte Beiträge

von Milla26.03.2010 | 10:34
1708 Ansichten
4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Sehr geeherte Damen und Herren, wirkt sich ein GdB von 30 % irgendwie auf die Rente oder das Renteneintrittsalter aus? Wenn in einem Monat 2 verschiedeneBeitäge Beiträge in die Rentenversicherung eingezahlt wurden, zählt für die Entgeltpunkte immer nur einer? Wenn ja, ist es immer der geringere Betrag?

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Hallo Milla,

zunächst wäre es interessant, von welcher Stelle Sie zur Rentenantragstellung aufgefordert wurden. Den Formblattantrag können Sie bei jeder Beratungsstelle bzw. Gemeindeverwaltung stellen. Hierfür ist zunächst der Personalausweis wichtig.

Inwieweit eine medizinische Begutachtung erforderlich ist, kann allgemein nicht gesagt werden.

Der Grundsatz Reha vor Rente hat weiterhin Gültigkeit. Wird festgestellt, dass Erwerbsminderung durch eine Rehamaßnahme beseitigt werden kann, wird zunächst eine Rehamaßnahme vorgeschlagen. Soweit dies möglich ist, werden die Wünsche des Versicherten berücksichtigt.

Ihre erste Frage bezieht sich zum einen auf den Grad der Behinderung. Eine Minderung um 30 % hat keinen Einfluß auf Rentenbeginn bzw. Rentenhöhe.

Werden in einem Monat mehrere Beschäftigungen ausgeübt, werden die Entgelte und damit die Beiträge addiert. Begrenzt ist das Ganze lediglich durch die Beitragsbemessungsgrenze. Für die Erfüllung der Anspruchsvoraussetzungen kann der Monat nur einmal Berücksichtigung finden.

3 Antworten

???am 26.03.2010 | 10:41
Ein GdB von 30 % wirkt sich nicht auf Rentenansprüche oder Rentenhöhe aus. Wenn in einem Monat 2 versicherungspflichtige Beschäftigungen ausgeübt wurden, wirken sich beide rentensteigernd aus.
Millaam 26.03.2010 | 11:05
Wenn man eine Aufforderung erhält, eine Erwerbsminderungsrentenantrag zu stellen, was ist dabei zu beachten? Welche Unterlagen sind dem Antrag hinzuzufügen. Wird in der Regel nach Aktenlage entschieden oder kommt es zu erneuten Untersuchungen? Gilt der Grundsatz Reha vor Rente noch und bedeutet das, daß immer vor der Erwerbsminderungsrente eine Reha steht? Kann man selber bestimmen, in welche Klinik man sinnvollerweise geht? Danke für die Antworten
-_-am 26.03.2010 | 14:17
Rufen Sie bei der Auskunfts- und Beratungsstelle an und vereinbaren Sie einen Termin zur Beratung und eventuellen Antragsaufnahme. Adressen: Upps, der hier ursprünglich verlinkte Inhalt steht nicht mehr zur Verfügung! Bitte nutzen Sie unsere Forensuche. Neben dem Personalausweis nehmen Sie Ihre Krankenversicherungskarte, die Kontoangaben (mit BIC/IBAN), Ihre steuerliche Identifikationsnummer, Ihre Rentenversicherungsunterlagen, eventuelle ärztliche Befundunterlagen, die der Rentenversicherung noch nicht vorlagen und Nachweise über die ggf. zuvor oder derzeit bezogenen Sozialleistungen (Krankengeld, Arbeitslosengeld, Unfallrente, etc.) mit. Was Sie eventuell noch benötigen, können Sie individuell erfragen und notfalls auch noch nach Antragsaufnahme nachreichen.
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