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Experten-Antwort

GdB

von Elisabeth28.11.2010 | 22:00
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14 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Ich habe 2 Gutachten von externen Gutachtern der DRV erhalten. Ich habe diese Gutachter gefragt, wie sie meinen GdB aufgrund ihres Gutachtens einschätzen. Eine Antwort habe ich von keinen Gutachter erhalten. Ist das rechtmäßig?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Elisabeth,

die Aufgabe des Gutachters ist es, Ihre gesundheitlichen Einschränkungen festzustellen. Er entscheidet weder über die Erwerbsminderung der Rentenversicherung (das macht der sozialmedizinische Dienst des RV-Trägers) noch über den GdB (Entscheidung der dafür zuständigen Behörde). Deshalb halte ich es für absolut richtig, wenn sich ein Gutachter sowohl bei Aussagen zur Erwerbsnminderung als auch zum GdB zurückhält.

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13 Antworten

Nixam 29.11.2010 | 06:57
Zuständig für die Feststellung des GdB ist ausschliesslich Ihrer Versorgungsamt oder das SGB IX-Amt Ihrer Stadt zuständig, je nach dem, wie das in Ihrer Stadt geregelt ist, wo Sie wohnen. Bitte erkundigen Sie sich dort oder schauen Sie nach einem dieser beiden Ämter in Ihrem Telefonbuch nach. Wieso immerwieder die Menschen auf die Idee kommen, das der Grad der Behinderung von der Rentenversicherung festgelegt wird, kann ich nicht verstehen. Viele Grüsse Nix
Egbertam 28.11.2010 | 22:15
Was hat ein Gutachter der Rentenversicherung mit der Feststellung eines GdB zu tun ? Den Schriftverkehr hätten Sie sich sparen können.
Elisabetham 29.11.2010 | 07:43
Hallo Nix! Die Feststellung meiner Schwerbehinderung verdanke ich ausschließlich einem Gutachten des Gesundheitsamtes, was ich dem Versorgungsamt geschickt habe. Bevor ich das gleiche mit dem Rentengutachten machen wollte, wollte ich eine Vorabeinschätzung des Gutachters haben. Man kann schließlich auch zurück gestuft werden. LG Elisabeth
Machts Sinnam 29.11.2010 | 08:11
Haben sie Ihren Friseur mal gefragt, was der für eine Einschätzung hat? Das wäre nämlich genau das gleiche. Die Gutachter der Rentenversicherung haben damit genau soviel zu tun, wie Ihr Friseur.
Elisabetham 29.11.2010 | 18:39
Meinen GdB hat vom Versorgungsamt eine FÄ für Sozialmedizin und Oberregierungsmedizinalrätin des Versorgungsamtes (jetzt Amt für Integration) aufgrund von der Aktenlage festgestellt. Ich dachte eigentlich, dass ein Gutachter und Arzt, der mich gesehen und mehr Kompetenz für eine Beurteilung hätte. Ich habe jetzt den Vdk kontaktiert und da arbeiten höchstens RAs. Es ist schon traurig, wenn sich Ärzte drücken Menschen zu helfen, wenn ihnen ein Nachteilsausgleich zusteht.
W*lfgangam 29.11.2010 | 20:35
Hallo Elisabeth, > Meinen GdB hat vom Versorgungsamt eine FÄ für Sozialmedizin und Oberregierungsmedizinalrätin des Versorgungsamtes (jetzt Amt für Integration) aufgrund von der Aktenlage festgestellt. Das ist die übliche Verfahrensweise des Versorgungsamtes (warum eigenen Gutachter beauftragen/bezahlen, wenn es die vorliegenden klar aussagen und sie sich im Hinblick GdB bewerten lassen!). Wenn Sie damit nicht einverstanden sind, bleibt immer noch der Rechtsweg zur Klärung - was den Grad der Behinderung betrifft (jede Behörde entscheidet nach dem eigenen 'Bonussystem', ob Sie dafür infrage kommen). > Es ist schon traurig, wenn sich Ärzte drücken Menschen zu helfen, wenn ihnen ein Nachteilsausgleich zusteht. So können Sie das nicht sehen. Jeder ärztliche Dienst entscheidet für seine eigene Institution, ob Sie die med. Voraussetzungen erfüllen (Betriebsarzt sagt: die braucht 'Schonarbeitsplatz', ARGE/Gesundheitsamt sagt, die ist ja völlig unbrauchbar/unvermittelbar, Versorgungsamt sagt: eindrei Zehen fehlen = GdB 30 %, Berufsgenossenschaft sagt: Zehen ab (Fassadenanstreicher) < 20 % Arbeitseinschränkung, und Rentenversicherung sagt: nur wegen 3 fehlender Zehen können Sie keine Tätigkeit mehr auf dem Arbeitsmarkt verrichten?!: schleich dich ;-) ...Sie sehen, was für den einen Gutachter 100pro sein kann - in seinem zu bewertenden Bereich - heißt für den anderen garnix. Insofern können Einschätzungen dieser Art nur als Indizien gewertet werden (für andere Bereiche), mehr nicht. Und da wird jeder schön die Klappe halten, über den Bewertungsauftrag hinaus eine 'Meinung' zu äußern. Die Summer aller Aussagen können Sie dann nur gerichtlich bewerten lassen - für die jeweiligen Zwecke. Ich denke, nun ists klarer geworden, welchen 'Wert' die einzelnen Aussagen haben. Gruß w.
Elisabetham 29.11.2010 | 21:50
Hallo W*lfgang! Danke für deine freundlichen und lieben Worte. Mich ärgert dann nur, dass die DRV Schweigepflichtentbindungen per AGB unterschreiben lässt, wenn sie selbst die Bewertungen anderer Leistungsträger für völlig nichtssagend hält. Die DRV hat es nicht einmal nötig, die Betroffenen über die Einholung von Gutachten anderer Leistungsträger zu unterrichten. Nichts für ungut, W*lfgang,, ich halte die Nichtbeachtung des Datenschutzes durch die DRV für ein nicht hinnehmbares Übel. LG Elisabeth
-_-am 29.11.2010 | 22:49
Für die Beurteilung des GdB ist weder die Deutsche Rentenversicherung, noch irgend ein Mediziner zuständig, der Sie aus irgend einem Grunde einmal begutachtet hat. Die von Ihnen befragten Ärzte haben sich daher nach meiner Einschätzung zu Recht auf eine derartige Befragung Ihrerseits nicht eingelassen. Nicht jeder medizinische Sachverständige kann die Einordnung nach jedwedem Spezialrecht vornehmen. Die Gutachtenkopien können Sie aber dem Versorgungsamt einreichen. Das Versorgungsamt hat Ärzte, die sich in der medizinischen Bewertung nach dem Schwerbehindertenrecht auskennen, sowie Verwaltungsmitarbeiter, die eine rechtliche Beurteilung und Bescheiderteilung nach den einschlägigen Rechtsgrundlagen vornehmen.
Elisabetham 30.11.2010 | 16:27
Hallo -_-! Ich frage nicht nach der Zuständigkeit sondern nach der Kompetenz von Ärzten . Meinen GdB hat eine Sozialmedizinerin beurteilt und festgestellt wurde die Krankheit durch einen Nervenarzt. Ich denke, dass ein Nervenarzt eine bessere Einschätzung meiner Behinderung abgeben kann als ein Sozialmediziner oder ein RA. Ich bin von der DRV von FÄten begutachtet worden und in der FA-Weiterbildung die GdB Einschätzung prüfungsrelevant.
W*lfgangam 30.11.2010 | 21:14
Hallo Elisabeth, > Schweigepflichtentbindungen per AGB unterschreiben lässt, wenn sie selbst die Bewertungen anderer Leistungsträger für völlig nichtssagend hält. Vielleicht ist es ja so, die Gutachten/Aussagen/Meinungsäußerungen sind aus Sicht Rentenversicherung bezogen auf die Frage: Erwerbsminderung einfach unbrauchbar - und nur um die lesen zu dürfen, brauchen die Ihre Zustimmung. Könnte ja etwas zu Ihren Gunsten drin stehen. Ich bin da völlig ungeeignet, um das prozessual bewerten und mehr als Dummschwatz in den Gutachten aus neutraler Sicht erkennen zu können. Eigentlich hätte ich erwartet, dass *Sozialrechtler mit nützlichen Tipps in diese Frage reinspringt. Aber, hilfts ? - mit Akteneinsicht von der DRV kommen Sie da weiter ...und brauchen einen sehr Erfahrenen, um da zu Ihren Gunsten im Sinne EM-Rente Positives zu erkennen. Gruß w.
Elisabetham 01.12.2010 | 17:49
Danke W*lfgang für deine freundlichen Worte. Meine Schwerbehinderung ist aufgrund eines Gutachtens festgestellt worden, dass mir 1 1/2 Jahre Dienstunfähigkeit bescheinigt hat. Nun ist Dienstunfähigkeit keine eu und ein GdB wird auch nach anderen Kriterien festgestellt. Jetzt bin ich dauer-eu. Das ist, so finde ich, schon mehr. Weißt du, ich denke, das eine Herunterstufung des GdB auch negative Auswirkungen für meine Dauerrente haben könnte und das will ich nicht riskieren.
W*lfgangam 01.12.2010 | 22:02
Hallo Elisabeth, wie Du richtig sagt, ist Dienstunfähigkeit nur eine 'schwache' Bewertung der gesundheitlichen Einschränkungen (von gefälligen Amtsärztlichen Gutachten für Beamte will ich gar nicht reden, damit der/die 'endlich' aus dem Dienst gehen kann/darf/muss) > Weißt du, ich denke, das eine Herunterstufung des GdB auch negative Auswirkungen für meine Dauerrente haben könnte und das will ich nicht riskieren. Könnte - als Laie würde ich das auch so sehen. Und Gutchachter sind auch nur Menschen, die andere Ein/Herabstufungen mit einbeziehen oder zumindest über die Gründe nachdenken (sollten). Akut hat die GdB-Minderung nur steuerrechtliche Auswirkungen, aber das weißt Du ja sicher. Bleibt dran und fechte das durch! Gruß w.
Klemensam 29.11.2010 | 08:44
Zitat von Elisabeth anzeigenausblenden
Finde ich absolut korrekt , das sich die beiden Gutachter hinsichtlich einer GdB Beurteilung da zurück gehalten haben. Das steht denen einfach in dem Fall nicht zu und wäre allenfals eine " private " Meinung gewesen und nicht mehr. Desweiteren ist die Einschätzung eines Gutachten zur Erwerbsminderung nur bedingt zu dem eines GdB geeignet.
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