Hallo Elisabeth,
die Aufgabe des Gutachters ist es, Ihre gesundheitlichen Einschränkungen festzustellen. Er entscheidet weder über die Erwerbsminderung der Rentenversicherung (das macht der sozialmedizinische Dienst des RV-Trägers) noch über den GdB (Entscheidung der dafür zuständigen Behörde). Deshalb halte ich es für absolut richtig, wenn sich ein Gutachter sowohl bei Aussagen zur Erwerbsnminderung als auch zum GdB zurückhält.