Der Anspruch auf Altersrente für schwerbehinderte Menschen setzt voraus, dass Sie zu Beginn der Altersrente wenigstens zu 50 % schwerbehindert sind.
Bezüglich der Gültigkeit Ihres Behindertenausweises kann ich Ihnen nur bestätigen, dass der Ausweis in begründeten Fällen auch unbefristet ausgestellt wird. Weitere Fragen kann sicher die für die Feststellung Ihrer Behinderung zuständige Stelle klären. Diese sollte Ihnen auch bereits mitgeteilt haben, was Sie veranlassen müssen, wenn sich Ihr Gesundheitszustand bessert.