Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück

GDB 50 und EM Rente ca. 1 Jahr vor Regelalter

von Tomas08.01.2016 | 10:08
1875 Ansichten
5 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Wer kann helfen ? Folgender Umstand: - Habe GDB von 50 - Bin seit Jan. 2015 krank bis aktuell dauerhaft - Krankengeld läuft im Juli aus - Firma hat keinen behindertengerechten Arbeitsplatz und will das ich vorzeitig EM Rente beantrage, was ich eigentlich erst für nächstes Jahr mit 60 Jahren und 10 Monaten geplant habe - Hab ich Recht auf Weiterbeschäftigung bis zur Rente im nächsten Jahr - Wie hoch ist die Chance, das ich diese Rente bereits mit 59,5 Jahren bekomme? Bin dankbar für jede Auskunft !

5 Antworten

=//=am 08.01.2016 | 10:21
Was der Arbeitgeber will oder nicht will, spielt überhaupt keine Rolle. Er ist der Letzte, der Sie in eine EM-Rente drängen kann/darf. Anders sieht es allerdings mit der Krankenkasse uas. Diese kann Sie verpflichten, einen medizinischen Reha-Antrag zu stellen (kann durchaus passieren, da Sie bereits 1 Jahr KG erhalten!). Wenn Sie diesen Antrag innerhalb einer Frist von 10 Wochen nach Aufforderung der KK nicht stellen, kann das KG gestrichen werden. Nach der Entscheidung über den Reha-Antrag passiert Folgendes: a) Bewilligung einer Reha > nach Abschluß der Reha wird über Ihre Erwerbsfähigkeit entschieden. Sind Sie dann erwerbsgemindert, müssen Sie auch einen EM-Rentenantrag stellen, weil Ihr Dispositionsrecht eingeschränkt ist. b) Ablehnung des Reha-Antrags > Entweder dagegen Widerspruch einlegen oder es dabei belassen. Die KK muss dann das Krankengeld weiterzahlen. Allerdings müssen Sie auch überlegen, was Sie nach der Aussteuerung aus dem KG-Bezug machen. Arbeitslos melden? Gesund schreiben lassen und wieder arbeiten gehen? Welche Chance des Rentenbezugs mit 59,5 Jahren meinen Sie, die EM-Rente? Das hat nichts mit dem Alter, sondern nur mit dem Gesundheitszustand bzw. der Erwerbsfähigkeit zu tun. Der GdB von 50 ist hierbei auch irrelevant, da dieser nur die Gesundheitsstörungen, nicht aber die Erwerbsfähigkeit beurteilt.
Herz1952am 08.01.2016 | 14:47
"Teilberichtigung" des Beitrages von "=//=". Der Arbeitgeber darf Ihnen aus wichtigem Grund mit sofortiger Wirkung kündigen, wenn Sie die Vertragspflichten wegen Krankheit nicht mehr erfüllen können. Dies sollten Sie bedenken und es ist davon unabhängig, ob Sie Rente/Reha beantragen oder nicht. Ein Recht auf Weiterbeschäftigung haben Sie nicht. Ich habe selbst schon solche Kündigung aussprechen müssen. Sie hätten dann allerdings Anspruch auf ALG I, wenn Ihr AG keinen Arbeitsplatz zur Verfügung stellen kann. Wenn dies für Sie zum Vorteil ist, können Sie Ihrem AG darüber sprechen. Sie können allerdings aus wichtigem Grund selbst kündigen, da Sie Ihren Arbeitsvertrag aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr erfüllen können. Eine Sperre dürfte das "Arbeitsamt" in diesem Fall nicht verhängen. Vielleicht reicht es dann für Ihre Planung mit der Rente.
Herz1952am 09.01.2016 | 16:38
Hallo Thomas, ich habe vergessen, dass Sie sich rechtzeitig beim Arbeitsamt melden sollten, dass Ihnen die Kündigung aus gesundheitlichen Gründen droht. Somit entsteht keine Lücke. Die Kündigung sollt zum Ende der KG-Zahlung erfolgen. Egal, ob von Ihnen oder Ihrem Arbeitgeber.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Time
13 Minuten

Wer vorzeitig in den Ruhestand gehen will, muss Abschläge von der Rente in Kauf nehmen. Doch das muss nicht sein. Wie man Abschläge ausgleichen und dabei tausende Euro Steuern sparen kann – und warum das bald teurer wird.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026