GDB 50 und EM Rente ca. 1 Jahr vor Regelalter

von
Tomas

Wer kann helfen ?
Folgender Umstand:
- Habe GDB von 50
- Bin seit Jan. 2015 krank bis aktuell dauerhaft
- Krankengeld läuft im Juli aus
- Firma hat keinen behindertengerechten Arbeitsplatz und will das ich vorzeitig EM Rente beantrage, was ich eigentlich erst für nächstes Jahr mit 60 Jahren und 10 Monaten geplant habe
- Hab ich Recht auf Weiterbeschäftigung bis zur Rente im nächsten Jahr
- Wie hoch ist die Chance, das ich diese Rente bereits mit 59,5 Jahren bekomme?
Bin dankbar für jede Auskunft !

von
=//=

Was der Arbeitgeber will oder nicht will, spielt überhaupt keine Rolle. Er ist der Letzte, der Sie in eine EM-Rente drängen kann/darf.

Anders sieht es allerdings mit der Krankenkasse uas. Diese kann Sie verpflichten, einen medizinischen Reha-Antrag zu stellen (kann durchaus passieren, da Sie bereits 1 Jahr KG erhalten!). Wenn Sie diesen Antrag innerhalb einer Frist von 10 Wochen nach Aufforderung der KK nicht stellen, kann das KG gestrichen werden.

Nach der Entscheidung über den Reha-Antrag passiert Folgendes:

a) Bewilligung einer Reha > nach Abschluß der Reha wird über Ihre Erwerbsfähigkeit entschieden. Sind Sie dann erwerbsgemindert, müssen Sie auch einen EM-Rentenantrag stellen, weil Ihr Dispositionsrecht eingeschränkt ist.

b) Ablehnung des Reha-Antrags >
Entweder dagegen Widerspruch einlegen oder es dabei belassen. Die KK muss dann das Krankengeld weiterzahlen.

Allerdings müssen Sie auch überlegen, was Sie nach der Aussteuerung aus dem KG-Bezug machen. Arbeitslos melden? Gesund schreiben lassen und wieder arbeiten gehen?

Welche Chance des Rentenbezugs mit 59,5 Jahren meinen Sie, die EM-Rente? Das hat nichts mit dem Alter, sondern nur mit dem Gesundheitszustand bzw. der Erwerbsfähigkeit zu tun. Der GdB von 50 ist hierbei auch irrelevant, da dieser nur die Gesundheitsstörungen, nicht aber die Erwerbsfähigkeit beurteilt.

von
Herz1952

"Teilberichtigung" des Beitrages von "=//=".

Der Arbeitgeber darf Ihnen aus wichtigem Grund mit sofortiger Wirkung kündigen, wenn Sie die Vertragspflichten wegen Krankheit nicht mehr erfüllen können.

Dies sollten Sie bedenken und es ist davon unabhängig, ob Sie Rente/Reha beantragen oder nicht.

Ein Recht auf Weiterbeschäftigung haben Sie nicht.

Ich habe selbst schon solche Kündigung aussprechen müssen. Sie hätten dann allerdings Anspruch auf ALG I, wenn Ihr AG keinen Arbeitsplatz zur Verfügung stellen kann.

Wenn dies für Sie zum Vorteil ist, können Sie Ihrem AG darüber sprechen. Sie können allerdings aus wichtigem Grund selbst kündigen, da Sie Ihren Arbeitsvertrag aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr erfüllen können. Eine Sperre dürfte das "Arbeitsamt" in diesem Fall nicht verhängen.

Vielleicht reicht es dann für Ihre Planung mit der Rente.

von
Herz1952

Hallo Thomas,

ich habe vergessen, dass Sie sich rechtzeitig beim Arbeitsamt melden sollten, dass Ihnen die Kündigung aus gesundheitlichen Gründen droht. Somit entsteht keine Lücke.

Die Kündigung sollt zum Ende der KG-Zahlung erfolgen. Egal, ob von Ihnen oder Ihrem Arbeitgeber.

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