Hallo
Ich beziehe eine Teilerwerbsminderungsrente.
Sollte ich jetzt enen GDB von 50 bekommen. kann ich ja mit 60 die andere Hälfte der Rente bekommen.
Wie sieht das aber aus, wenn man mir kurz nach Bewilligung der Rente einen Teil der Behinderungspunkte wieder weg nimmt ?
Ist dann meine halbe Rente auch wieder weg ?
Muß ich bis zum erreichen des regulären Rentenbeginns immer mindestens einen GDB von 50 haben ?
Ich hoffe, ich habe mich verständlich ausgedrückt.
30.04.2011, 22:13
von
Deppo
30.04.2011, 23:51
von
-_-
Zitiert von: Deppo
Muß ich bis zum erreichen des regulären Rentenbeginns immer mindestens einen GDB von 50 haben?
Die Schwerbehinderteneigenschaft (mindestens 50 GdB) muss nur zum Rentenbeginn vorliegen. Eine spätere Änderung des GdB ist nicht relevant für Ihre Altersrente.
02.05.2011, 07:26
Experten-Antwort