Hallo Stephan,
die Gleichstellung mit einem Schwerbehinderten bewirkt für Sie im Arbeitsverhältnis den erhöhten Kündigungsschutz für Schwerbehinderte.
Für die Altersrente für Schwerbehinderte benötigen Sie mindestens einen Grad der Behinderung von 50 %, d.h. die Gleichstellung nützt Ihnen hierbei nicht.