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GDB und unbefristete EM Rente

von Duffes190030.09.2011 | 19:42
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Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Hallo Im Juni habe ich einen Antrag auf EM Rente gestellt. Gleichzeitig einen Verschlimmerungsantrag um einen höheren GDB zu erhalten. Mittlerweile wurde mir eine ungefristete EM Rente genemigt, der GDB aber unverändert bei 30 gelassen. Nach dem Widerspruch wurde mir mitgeteit, das bei der Rentenversicherung das Gutachten angefordert wurde. Frage: Was will man damit bezwecken, da ja angeblich beide Behörden unabhängig von einander arbeiten ? Will und kann man mir meine EM Rente wieder streitig machen ? Ich glaube aber nicht, das der Arzt der einen Behörde das Gutachten des Arztes der anderen Behörde anzweifelt, oder etwa doch ?

9 Antworten

-_-am 30.09.2011 | 19:58
Die Deutsche Rentenversicherung interessieren die Ermittlungen des Versorgungsamtes nicht. Die Anforderung erfolgte wegen Ihres Widerspruchs und kann sich vermutlich allenfalls zu Ihren Gunsten auswirken. Möglicherweise ergeben sich aus den medizinischen Teilakten der Deutschen Rentenversicherung neuere oder weitere Gesichtspunkte.
Schmidtam 30.09.2011 | 21:02
Das ist eigentlich ganz einfach. Das Versorgungsamt fordert jetzt das Rentengutachten an um diese im Widerspruchsverfahren wegen ihres GdB zu bewerten. Gutachten ist letztlich Gutachten. Und gerade ein Gutachten weclhes im Auftrag der RBV erstellt wurde und damit immer sehr umfangreich ist, KANN das Versorgungsamt sehr wohl Schlüsse auch hinsichtlich ihres GdB ziehen. Also ihnen soll weder die Rente streitig geamcht werden noch sonst etwas. Im Gegeteil - wird ihnen sehr wahrscheinhlich sogar das Rentengutachten jetzt zu einem höheren Grad der Behinderung verhelfen. Zwar sind RV und Versorgungsamt unterschiedliche Bwehörden und das eine ( EM-Rente ) hat mit dem anderen ( GdB ) grundsätzlich nichts zu tun, aber im Auftrag dieser Instiitotionen erstellte fachärztliche Gutachten könne jeweils Gegenseitig hilfreich und in die Beweerrtung mit einfliessen. Persönlich habe ich z.b. bei einer Überprüfung meiner unbefr. EM-Rente ein ( 4 Wochen altes ) Gutachten des Versorgungsamtes bei der RV vorgelegt und habe daraufhin innerh. von nur 3 ! Tagen die Rentenverlängerung bekommen. Dies praktische Beispiel verdeutlich ihnen vielleicht den Zusammenhang.
KSCam 01.10.2011 | 14:49
Aus welchem Grund kämpfen Sie überhaupt um die Schwerbehinderung? Welche Vorteile sehen Sie falls Sie 50% oder mehr kriegen? Als Voll Erwerbsgeminderter bringt Ihnen das doch höchstens einen geringen Steuerfreibetrag, falls Sie überhaupt Steuern zahlen.
Detlkefsenam 01.10.2011 | 15:39
und ein möglichst hoher Grad der Behinderung und der damit verbundene Steuerfreibetrag ist auch wichtig um z.b. eine Nichtveranlagungsbescheinigung (NV-Bescheinigung ) vom Finanzamt zu bekommen. Mit so einer Bescheinigung ist man total von allen Steuern ( außer KFT Steuer natürlich ) nbeferit und streicht - ist mir wichtig - auch die ganzen Sparzinsen/ Dividenden etc. pp ohne jeglichen Abzug der Abgeltungssteuer ein ! n Ster
Detlkefsenam 01.10.2011 | 15:35
und Schwerbehindetenrabatt beim Autokauf bitte nicht vergessen !
-am 01.10.2011 | 16:01
Sie müssen sich wegen der Erwerbsminderungsrente zunächst keine Sorgen machen, da die Entscheidung eine Rente zu zahlen erst im Juni gefallen ist. Allerdings kann -sofern zukünftig sich Ihr Gesundheitszustand bessert- ihre Rente entzogen werden. Diese Entscheidung ist unabhängig davon, ob der Grad Ihrer Behinderung vom Versorgungsamt neu/anders beurteilt wurde.
Hugoam 01.10.2011 | 16:05
Zitat von Detlkefsen anzeigenausblenden
Jeder,der unter der Steuerpflichtigen Einkommensgrenze liegt,bekommt diese NVA Bescheinigung,was ein GdB damit zu tun hat,das sollten Sie genauer erklären. Und wer sowenig Einkommen hat,das er Steuerbefreit ist,dem nützt auch der Freibetrag auch nichts. Und natürlich wird die Kapitalertragssteuer,wenn keine Freistellung vorliegt,direkt durch die Banken eingezogen. Wissen ist Macht,Nichtswissen macht auch nix.
Detlkefsenam 01.10.2011 | 18:31
Habe mich eventuell zu pauschal ausgdrückt. Es gibt Leute - wie mich - die mit ihrem zu versteuerdem Einkommen gerade so an bzw. eben über der Grenze des Steuerfreibetrages ( 8004 Euro für Single ) liegen. Diese Grenze muss ich ja unterschreitenn um eine NV- Becheinigung vom FA zu bekommen. Da kann man dann bei einem möglichst hohen Grad der Behinderung den entsprechenden Freibetrag dafür ( bei 60 % GdB sind das immerhin 720 Euro ) gut " gebrauchen " , um damit das zu versteuerden Einkommen weiter zu senken und eben unter den Freibetrag von 8004 Euro zu kommen und damit dann eben eine NV Bescheinigung zu " ergattern " . Meine Zinseinküfte liegen ganz erheblich jenseits des Sparer-Freibetrges von nur 801 Euro. Darum brauche ich eben die NV Beschenigung um keine Abgeltungssteuer zu bezahlen. Wenn Sie natürlich bereits mit ihrem Einkommen auch ohne Berücksichtigung des Steuerfreibetrag für den GdB unter dem Steuerfreibetrag liegen nützt ihnen ein GdB dafür dann natürlich nichts mehr. Da haben Sie natürlich dann recht.
-am 04.10.2011 | 08:16
Hallo, die Gewährung einer unbefristeten Rente führt nicht zwangsläufig zu einer Erhöhung des Grad der Behinderung. Es gibt insofern keinen Automatismus. Richtig ist allerdings, dass die Gutachten gegeseitig angefordert werden (können). Zu beachten ist, dass bei der gesetzlichen Rentenversicherung zu prüfen ist, ob eine länger andauernde Einschränung der Leistungsfähigkeit des Versicherten vorliegt, wodurch der Versicherte seine Erwerbstätigkeit nicht mehr oder nicht mehr ohne wesentliche Einschränkungen ausüben kannn. Im Gegesatz hierzu das Schwerbehindertenrecht: Der Grad der Behinderung (GdB) ist ein Maß für die körperlichen, geistigen, seelischen und sozialen Auswirkungen einer Funktionsbeeinträchtigung aufgrund eines Gesundheitsschadens. Eine Aussage zur "Erwerbsfähigkeit" , d.h. in welchem Umfang kann noch gearbéitet werden wird hiermit allerdings nicht getroffen bzw. abgeleitet werden. Mit freundlichem Gruß
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