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GdB von 50% auf 30% runtergesetzt

von semi10.11.2008 | 12:54
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Hallo zusammen, ich frage für einen Bekannten folgende Frage. Er hatte 50% GdB und wurde kurz vor seinem 60.Geburtstag auf 30% runtergestuft. Er hat Widerspruch, Klage,... eingelegt und hatte somit zu seinem 60.Geburtstag noch seinen 50%-Ausweis. Nun hat er auch Rente bekommen, hat aber denoch Bedenken, dass wenn nachträglich doch 30% entschieden werden, er die Rente zurückzahlen muss. Wie sicher ist die ihm bereits gezahlte und zugesagte Rente wg. SB? Wird Rente vorbehaltlich gezahlt und zugesagt? Oder ist es ausschlaggebend, dass er bei Antragstellung 60 Jahre alt war und das Verfahren noch nicht abgeschlossen war? Danke für Ihre Antwort!

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Moderation · 1Ihre Vorsorge

Für die Altersrente für schwerbehinderte Menschen muss Schwerbehinderung zum Rentenbeginn vorliegen. Die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs gegen den Rückstufungsbescheid bewirkt, dass dieser nicht bestandskräftig wird. Somit liegt zum Rentenbeginn Schwerbehinderung vor, und die Rente wurde zu Recht eingewiesen. Unerheblich ist, was später passiert.

4 Antworten

Rosannaam 10.11.2008 | 13:03
Hallo Semi, die Schwerbehinderteneigenschaft liegt nur vor bis zum Eintritt der Bindungswirkung eines die Anerkennung der Schwerbehinderung aufhebenden Bescheides. Für die Dauer der Schutzfrist des § 116 Abs. 1 SGB 9 liegt die Schwerbeh.Eigenschaft nicht mehr vor. Beispiel: Zugang des Bescheides über die Minderung des GdB von 50 auf 30 am 21.08.2008 Rechtsbehelf eingelegt am 11.09.2008 60. Lebensjahr 5.10.2008 Rechtskraft des Urteils am 18.12.2008 Rentenbeginn 01.11.2008 Im Zeitpunkt des Rentenbeginns am 01.11.2008 war der Vers. noch anerkannter Schwerbehinderter, weil der die Schwerbehinderung aufhebende Bescheid noch nicht bindend war. Fazit: Der Altersrentenanspruch besteht zu Recht und die AR wird nicht zurückgefordert, weil der Vers. zu BEGINN der Altersrente (noch) mind. 50 % schwerbehindert war. MfG Rosanna.
semiam 10.11.2008 | 13:24
Hallo Rosanna, vielen Dank für Deine Antwort. Habe ich das richtig verstanden, dass die Rente auf gar keinen Fall zurückgefordert werden kann und der Bescheid nicht zurückgezogen werden kann, solange noch keine entgültige Entscheidung gefallen ist und er den SB-Ausweis noch hat. Also kann ihm nicht aufgrund früher(vor dem 60. Geburtstag)festgestellter niedrigerer GdB, jedoch noch laufendem Verfahren nachträglich nichts entzogen werden. Die Rückstuftung sollte ja vor Antragstellung erfolgen. Aber hat die Fristen gewahrt und Widerspruch,... eingelegt. Danke für eine letzte bestätigende Antwort. Der Bekannte macht sich da sehr verrückt und hätte gerne eine garantierte Antwort, wenn es das überhaupt gibt. Ausnahmen bestätigen die Regel und er hat sehr viel Pech gehabt bisher. Es wäre nur unmöglich von der Rente auch noch zu sparen um evtl. Rückforderungen zurückzuzahlen, da er die Rente ja zum leben braucht. Dann müsste er einen Kredit oder sonstiges aufnehmen. Er will sicher sein, dass er die Rente weiterhin sicher bekommt, auch wenn er zurückgestuft wird. Vielen Dank!
Rosannaam 10.11.2008 | 14:00
Hallo semi, ich kenne jetzt nicht alle Fakten und eine Garantie kann ich auch nicht geben. So ganz kann ich allerdings nicht nachvollziehen, dass im Rentenantrag der Sachverhalt nicht angegeben wurde, und zwar folgendermaßen: "Nach einem Bescheid des VA vom .... wurde meine 50 %ige Schwerbehinderung ab .... auf 30 % herabgesetzt. Ich habe am ...... Widerspruch bzw. am ...... Klage vor dem Sozialgericht XY gegen diesen Feststellungsbescheid erhoben. Das Klageverfahren ist noch anhängig." Wenn Ihr Bekannter auf der ganz sicheren Seite sein will, sollte er der DRV dies sinngemäß so mitteilen. Ich rate dringend dazu. Dann bekommt er garantiert die richtige Antwort von der DRV (vermutlich ähnlich meiner) und er kann wieder ruhig schlafen. Wenn er für einen Zeitpunkt NACH dem Rentenbeginn zurückgestuft wird, ist dies auf jeden Fall völlig irrelevant/rentenunschädlich. Die Schwerbehinderung von 50 % MUSS NUR ZUM RENTENBEGINN vorgelegen haben. MfG Rosanna.
Semiam 10.11.2008 | 15:01
Vielen Dank liebe/r Experte!!!
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