Wie Sie bereits der Antwort von Schade entnehmen konnten, ist es nicht ausgeschlossen, dass Sie mit 63. einen Anspruch auf Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder ggf. Altersrente für langjährig Versicherte haben. Sollten Sie auch die weiteren Voraussetzungen für die jeweiligen Renten erfüllen, werden Sie nach § 12a SGB II verpflichtet sein, den Anspruch geltend zu machen.