1) Entfällt die Rente wegen Arbeitslosigkeit definitiv ab 01.01.2012 - ist das richtig?
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2) Wenn ja, würde dann auch § 12 a SGB II entfallen?
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3) Mir ist unklar wie das in meinem Fall aussehen wird:
Ich werde im Mai 61 J. alt (Jahrgang 1949). Nun musste ich Alg-II beantragen. Wie der Arbeitsmarkt aussieht, werde ich voraussichtlich keine sozivalversicherungspflichtige Arbeit mehr finden.
Werde ich somit mit 63 J. - also im Mai 2012 - nach § 12a SGB II - noch verpflichtet werden, mit 7,2% Abschlägen in Rente zu gehen (sog. Zwangsverrentung)?