1) Entfällt die Rente wegen Arbeitslosigkeit definitiv ab 01.01.2012 - ist das richtig? ----- 2) Wenn ja, würde dann auch § 12 a SGB II entfallen? ---- 3) Mir ist unklar wie das in meinem Fall aussehen wird:
Ich werde im Mai 61 J. alt (Jahrgang 1949). Nun musste ich Alg-II beantragen. Wie der Arbeitsmarkt aussieht, werde ich voraussichtlich keine sozivalversicherungspflichtige Arbeit mehr finden. Werde ich somit mit 63 J. - also im Mai 2012 - nach § 12a SGB II - noch verpflichtet werden, mit 7,2% Abschlägen in Rente zu gehen (sog. Zwangsverrentung)?
20.02.2010, 08:01
von
Schade
1) Die AR wegen Arbeitslosigkeit entfällt nich am 01.01.2012. Sie gilt weiterhin, aber nur für Menschen, die vor dem 01.01.1952 geboren sind.
§) Diese Frage klären Sie mit den Hartz-Ämtern; Sie können auf jeden Fall mit 63 die Altersrente beantragen, wenn Sie 35 Versicherungsjahre aufweisen, bzw. die Voraussetzungen für die AR wegen Arbeitslosigkeit erfüllen. Vielleicht ist ja die Rente trotz Abschlag höher und auf jeden Fall angenehmer als Hartz4?
20.02.2010, 19:39
von
Guido van Hinten
Niemand verpflichtet Sie, eine Altersrente zu beantragen. Nach Par. 12a SGB II können Sie jedoch kein ALG II mehr beziehen, wenn Sie mit Vollendung des 63. Lebensjahres Anspruch auf eine vorgezogene Altersrente haben (für Sie Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeit). Für eine Zahlung von ALG II NACH Vollendung des 63. Lebensjahres würde jede gesetzliche Grundlage fehlen.
Glaube nicht, dass Ihnen der liebe Guido W. zu günstigeren Bedingungen verhelfen wird.
22.02.2010, 07:26
Experten-Antwort
Wie Sie bereits der Antwort von Schade entnehmen konnten, ist es nicht ausgeschlossen, dass Sie mit 63. einen Anspruch auf Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder ggf. Altersrente für langjährig Versicherte haben. Sollten Sie auch die weiteren Voraussetzungen für die jeweiligen Renten erfüllen, werden Sie nach § 12a SGB II verpflichtet sein, den Anspruch geltend zu machen.