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Zur Experten-Antwort springenDer Rentenbeginn für die Altersrente für besonders langjährig Versicherte liegt für den Geburtsjahrgang 1956 bei 63 Jahren und 8 Monaten. Grundsätzlich können Sie sich arbeitslos melden (Sperrzeit von 12 Wochen beachten). Wie W*lfgang schreibt, was Sie bis zum Rentenbeginn machen, ist dann von Ihnen zu entscheiden. Die Alternative, Rentenbeginn mit 63 Jahren, dann mit 10,2 % Abschlag, sollten Sie sich in einer Beratungsstelle berechnen lassen. Dazu ist dann eventuell der steuerliche Aspekt mit zu bedenken (zunehmende nachgelagerte Besteuerung in Abhängigkeit vom Beginn der Rente).
Für den Geburtsjahrgang 1956 beginnt die Altersrente für Schwerbehinderte (GdB mindestens 50) frühestens mit 60 Jahren und 10 Kalendermonaten (Abschlag von 10,8 %) oder abschlagsfrei mit 63 Jahren und 10 Kalendermonaten.
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