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Experten-Antwort

Geburtsjahr 1956- mit 61 in Rente ?

von Ralf O.05.11.2015 | 22:32
1742 Ansichten
5 Antworten

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Hallo zusammen, habe 07/2017 meine 45 Berufsjahre voll. Ich bin dann 60 Jahre 8 Monate alt. Könnte ich mich dann mich kündigen lassen ? Hätte dann ja Anspruch auf Arbeitslosengeld für 24 Monate . Nach Ablauf der 24 Monate mit ALG wäre ich dann 62 Jahre und 8 Monate alt. Müßte ich dann 1 Jahr selbst überbrücken, bis zu meinem offiziellem Rentenbeginn mit 63 J. + 8 Monaten ? Und ergibt es dann einen Abschlag der Rente von 12x0,3 % = 3,6 % ? Für Info bin ich dankbar.

2 Experten-Antworten

Experten-Antwortam 06.11.2015 | 09:05

Der Rentenbeginn für die Altersrente für besonders langjährig Versicherte liegt für den Geburtsjahrgang 1956 bei 63 Jahren und 8 Monaten. Grundsätzlich können Sie sich arbeitslos melden (Sperrzeit von 12 Wochen beachten). Wie W*lfgang schreibt, was Sie bis zum Rentenbeginn machen, ist dann von Ihnen zu entscheiden. Die Alternative, Rentenbeginn mit 63 Jahren, dann mit 10,2 % Abschlag, sollten Sie sich in einer Beratungsstelle berechnen lassen. Dazu ist dann eventuell der steuerliche Aspekt mit zu bedenken (zunehmende nachgelagerte Besteuerung in Abhängigkeit vom Beginn der Rente).

Experten-Antwortam 09.11.2015 | 10:43

Für den Geburtsjahrgang 1956 beginnt die Altersrente für Schwerbehinderte (GdB mindestens 50) frühestens mit 60 Jahren und 10 Kalendermonaten (Abschlag von 10,8 %) oder abschlagsfrei mit 63 Jahren und 10 Kalendermonaten.

3 Antworten

W*lfgangam 06.11.2015 | 00:07
Hallo Ralf O., die Rente ohne Abschlag nach 45 Jahren (Altersrente für besonders langjährig Versicherte) kann für Ihren Jahrgang erst mit 63+8 beginnen. Wie Sie die Zeit nach 'vorzeitigem' Erreichen der 45 Jahre bis zu diesem Rentenbeginn zurücklegen/überbrücken, ist der DRV egal. Wenn Sie bereits mit 63 in Rente gehen wollen, wofür nur 35 Jahre erforderlich sind, werden Ihnen 10,2 % abgezogen - ist eben eine andere Rentenart (Altersrente für 'nur' langjährig Versicherte), für die 45 Jahre bedeutungslos sind. Da wird der Abschlag ausgehend von der Regelaltersgrenze 65+10 ermittelt, 34 Monate * 0,3 = 10,2 %. Gruß w.
Ralf O.am 07.11.2015 | 22:00
Danke zunächst für die schnelle Rückmeldung, Ralf O.
Ralf O.am 08.11.2015 | 22:02
Habe aktuell heute eine Schwerbehinderung von 30 %. Da sich meine Situation verschlechtert hat, würde ich gerne wissen, falls das Amt eine Behinderung von 50 % ermittelt und zustimmt, wie wäre dann ein vorzeitiger Berufsausstieg möglich ? Ralf O.
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