Hallo Müller Reante,
eine Altersrente ohne Abschlag können Sie frühestens nach Vollendung des 63. Lebensjahres erhalten, wenn Sie als schwerbehindeter Mensch anerkannt sind. Unter den jeweiligen Voraussetzungen können Sie die Altersrente für Frauen bzw. nach Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeitarbeit nach Vollendung des 65. Lebensjahres abschlagsfrei beziehen. Die Altersrente für langjährig Versicherte können Sie dann mit Vollendung des 65. Lebensjahres abschlagsfrei beziehen, wenn Sie vor dem 1.1.2007 eine Altersteilzeit-Beschäftigung vereinbart haben. Ohne Vertrauensschutz (= ATZ vor 1.1.2007 vereinbart) ist der abschlagsfreie Bezug dieser Altersrente nach Vollendung des 65. Lebensjahres und 5 Monaten möglich.