Hallo Fran Eikdos,
da sowohl für die Zeit Ihrer Beschäftigung als auch während des Krankengeldbezugs Versicherungspflicht besteht (siehe u.a. unter folgendem Link für den Krankengeldbezug:
http://www.deutsche-rentenversicherung-regional.de/Raa/Raa.do?f=SGB6_3R6.3.3 ),
sollte die Wartezeit von 35 Jahren auch durch die Zuerkennung der EM-Rente erfüllt werden.
Den Ausführungen von „facepalm“ kann daher zugestimmt werden.
Dies gilt auch für insoweit auch für Ihre erste Frage, wonach für die Wartezeit die Zeiten bis Januar 2013 berücksichtigt sind.