Hallo Frank R.,
für die Zeit des Aufenthalts im Gefängnis werden unabhängig davon, ob man dort arbeitet oder nicht, keine Rentenversicherungsbeiträge gezahlt.
Einen Anspruch auf eine Regelaltersrente hat man aber nur dann, wenn man mindestens 60 Monate an Beitragszeiten zurückgelegt hat.
Sofern Ihr Bekannter keine 60 Monate hat, dann bekommt er auch keine Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung.