Müsste ein Rentner (Alter 50 Jahre - volle unbefristete Erwerbsminderungsrente) seine Renteneinkünfte abgeben oder darf er sie behalten?
Wie verhält es sich hinsichtlich der regelmäßigen Überprüfungen der Erwerbsminderungsrente?
Die Renteneinkünfte sind recht üppig, 1.673,00 Euro Brutto-Rente.
Die Rente wird auch bei einem Gefängnis Aufenthalt weiter bezahlt, allerdings zieht der Staat davon dann die Kosten für Unterbringung und Verpflegung ab.
Sollte eine Gutachterliche Überprüfung der Rente notwendig werden, kann der Gefangene zum Gutachter begleitet werden.
Wieviel wird in Abzug gebracht? Welche Rechtsvorschrift greift hier? Gibt es Unterschiede?
Was Ihnen für Kost und Wohnung im Knast abgezogen wird, ist keine rentenrechtliche Frage, weil das nicht im Rentenrecht geregelt ist.
Das kann Ihnen aber sicherlich der Sozialdienst der JVA sagen.
Rechtsgrundlage ist das Strafvollzugsgesetz, insbesondere § 50: https://www.gesetze-im-internet.de/stvollzg/__50.html
Trotzdem sollte es hier eine Antwort geben.
Oder ist mein Bekannter der einzige Rentner (zukünftig) im Gefängnis?
Oder ist mein Bekannter der einzige Rentner (zukünftig) im Gefängnis?
Hallo Mike
gelesen habe ich, dass 1 Tag Gefängnisaufenthalt den Staat, also uns Bürger um die 500.-- Euro kostet.
Da wird von üppig, nichts mehr da sein. Verwunderlich ist es schon, noch Forderungen zu stellen. ?
Dies ist ein Forum für Rente
Ich stelle keine Forderungen. Es handelt sich hierbei um eine ernstgemeinte Anfrage.
die bitte was mit der Rente zu tun hat?
Hier werden Fragen zur Rente beantwortet. Wieviel ihr Bekannter von seinem Einkommen, nix anderes ist die Rente für ihn, an die Vollzugsbehörde zahlen muss hat mit der DRV nix zu tun.
gelesen habe ich, dass 1 Tag Gefängnisaufenthalt den Staat, also uns Bürger um die 500.-- Euro kostet.
Ganz so teuer ist es wohl doch nicht, sofern der Häftling nicht gerade in einem Hochsicherheitstrakt verwahrt wird:
https://www.justiz.nrw.de/Gerichte_Behoerden/zahlen_fakten/statistiken/justizvollzug/kosten.pdf
MfG
Hallo Mike,
> Müsste ein Rentner (Alter 50 Jahre - volle unbefristete Erwerbsminderungsrente) seine Renteneinkünfte abgeben oder darf er sie behalten?
Haftkostenbeitrag ist das Stichwort. In der rvRecht finden Sie dazu einen Eintrag, der auf weiterführende Vorschriften hinweist:
http://rvrecht.deutsche-rentenversicherung.de/Raa/Raa.do?f=SGB1_50R5
> Wie verhält es sich hinsichtlich der regelmäßigen Überprüfungen der Erwerbsminderungsrente?
Ob Indoor oder Outdoor, das nimmt seinen regelmäßigen Lauf - unter Berücksichtigung der 'besonderen' Umstände. Die Rente endet nicht ohne weitere gutachterliche Stellungnahmen, nur weil befristet oder dauerhaft Freiheitsentzug/Haft vorliegt.
Gruß
w.
PS: und damit ist die DRV aus Ihrer Fragestellung auch schon raus, da alles dazu beantwortet worden ist. Ihr Bekannter kann sich natürlich gern eine schriftliche Auskunft von seiner DRV einholen.
Hallo,
über Google ist folgendes zu finden:
Der höchste tägliche Haftkostenbeitrag liegt bei 430,55 EUR (189,55 + 51 + 95 + 95), monatlich geteilt durch 30 Tage = 14,35 EUR kalendertäglich. Der tägliche Haftkostenbeitrag erhöht sich jedes Jahr um etwa 20–30 Cent.
Quelle ist haufe.de
Ausführliche Beratung bietet die Caritas an.
Interessante Informationen zum Haftkostenbeitrag. Geht der 50jährige Mike für 20 Jahre in den Bau hat er anschließend rund 300.000 Euro auf dem Konto!!
Hallo???
Hallo???
Neid ist echt grenzenlos, selbst wenn einer in den Bau wandert... unfassbar!
Naja, 20 Jahre Knast. Möchte nicht wissen was dieser Mike ausgefressen hat. Vielleicht überlebt er die Zeit nicht.
https://beck-online.beck.de/Dokument?vpath=bibdata%2Fges%2Fhaftkbek2016%2Fcont%2Fhaftkbek2016.htm&anchor=Y-100-G-HAFTKBEK2016
Stand 2016 zur Orientierung
Auf Grund des § 50 Absatz 2 des Strafvollzugsgesetzes vom 16. März 1976 (BGBl. I S. 581, 2088), das zuletzt durch Artikel 152 der Verordnung vom 31. August 2015 (BGBl. I S. 1474) geändert worden ist, wird der Betrag der gemäß § 17 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 des Vierten Buches Sozialgesetzbuch bewerteten Sachbezüge für das Kalenderjahr 2016 wie folgt festgestellt und bekannt gegeben:
I.
für Unterkunft
1.
für Gefangene bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres und für Auszubildende
bei Einzelunterbringung
156,10 €
bei Belegung mit zwei Gefangenen
66,90 €
bei Belegung mit drei Gefangenen
44,60 €
bei Belegung mit mehr als drei Gefangenen
22,30 €
2.
für alle übrigen Gefangenen
bei Einzelunterbringung
189,55 €
bei Belegung mit zwei Gefangenen
100,35 €
bei Belegung mit drei Gefangenen
78,05 €
bei Belegung mit mehr als drei Gefangenen
55,75 €
II.
für Verpflegung
Frühstück
49,00 €
Mittagessen
90,00 €
Abendessen
90,00 €
Alle Beträge beziehen sich jeweils auf einen Monat. Für kürzere Zeiträume ist für jeden Tag ein Dreißigstel der aufgeführten Beträge zugrunde zu legen.
Vielen Dank für die ausführlichen Antworten.
Kann man während des Knastaufenthalts BWL studieren?
Vielleicht im Fernstudium. Allerdings kostet ein Fernstudium einiges an Geld.
Mal mit dem Institut die Eckdaten abklären bzw. bei diversen Anbietern anfragen.
Versuch macht klug!
Kann man während des Knastaufenthalts BWL studieren?
Was soll denn diese Frage in einem Rentenforum?
Aber klar. Hier scheinen sich wirklich Leute zu tummeln, die zu allem etwas beizutragen haben, auch wenn es mit Rente rein gar nichts zu tun hat.
Ein Forum quasi für alle Lebenslagen?!