Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Moderatoren-Antwort springenSie können Ihre Einzahlungen in den Riestervertrag bis zu einem "geförderten Höchstbetrag" (2007 = 1575 Euro, ab 2008 = 2100 Euro) zusätzlich steuerlich geltend machen. Einen Antrag auf Festsetzung der Zulage können Sie stellen, wenn die Berechnung der Zulage berichtigt werden soll.
Hallo, heinz,
die Riester-Rente ist nur in den Durchführungswegen Pensionskasse, Pensionsfonds und Direktversicherung möglich. Voraussetzung für die Förderung ist, dass die Beiträge aus Ihrem versteuerten und sozialversicherungspflichtigen Verdienst, also aus Ihrem Nettoentgelt, gezahlt werden.
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