Gegen Rehaklinik Widerspruch eingelegt!

von
michapelig

Erst wurde mir eine med. Reha abgelehnt. Ich habe daraufhin dann Einspruch eingelegt. Dann bekam ich die med. Reha nun bewilligt.

Leider ist mir aus meiner Sicht aber eine falsche Klinik zugewiesen worden.

1.Kann ich nun gegen die Rehaklinik Widerspruch einlegen?

2.Oder geht das nicht, da ich ja die med. Reha erst nach Widerspruch genehmigt bekommen habe und ich jetzt deshalb das nehmen muss was ich bekomme?

3.Wie lange würde in etwa ein Widerspruch gegen die Rehaklinik dauern, bis dieser bearbeitet wird? (In der mir zugewiesenen Rehaklinik sollte ich ab KW 32 die med. Reha antreten).

4.Muss ich gar fürchten, das mir die med. Reha gar und ganz gestrichen wird, wenn ich gegen die Rehaklinik "Protest" einlege?

Ich habe Angst das sich die DRV nun aufregt, wenn ich schon wieder Einspruch einlege, nach dem Motto der soll froh sein überhaupt die med. Reha noch genehmigt bekommen zu haben!?

von
SW

Hallo,

du kannst bei der DRV einen Umstellungsantrag stellen.
Kurze Begründung warum du denkst das die zugewiesene Klinik nicht die passende ist reicht. Vergess aber nicht auf deine "Wunschklinik" aufmerksam zu machen.

Ich hatte auch einen Umstellungsanstrag gestellt, dem auch statt gegeben wurde. Bin aber nicht in meine Wunschklinik gekommen. Für mich war das dann vom Regen in die Traufe. Sprich das kann dir auch passieren.

von
Anna

Angst weil man von seinem Wunsch - und Wahlrecht Gebrauch macht??

Bitte nicht!
Es geht ja um Ihre Gesundheit - die Reha haben Sie sich erkämpft - nun sollte auch das Bestmögliche für sie dabei rauskommen.

Die Zuweisung in die Kliniken der DRV erfolgt oft nach dem Gesichtspunkt die eigenen Klinken auszulasten.
Vom Standpunkt des Patienten passt es dann ab und an nicht - viele nehmen es aber widerspruchslos hin.

Die Genehmigung zur Reha ist üblicherweise ein halbes Jahr gültig. Sie haben also noch Zeit für den entsprechenden Schriftverkehr mit der DRV.

Begründen Sie Ihren Wunsch und erinnern Sie an Ihr Wunsch und Wahlrecht. Evtl. kann Ihnen auch Ihre Wunschklinik behilflich sein und mögliche Termine nennen - oder Ihr Arzt fügt eine Stellungnahme bei warum die andere Klinik besser ist.

mfg

von
michapelig

Danke für Eure Antworten. Meine genehmigte Reha soll ca. Anfang August anfangen, ist bis dahin dann mein Umstellungsantrag bearbeitet?

von
SW

Bei mir hat es keine 2 Wochen gedauert bis der Antrag durch war.
Auch wenn die DRV jetzt einen Zeitpunkt des Rehaantrittes angegeben hat bedeutet das noch nicht das in der Klinik dann auch ein Platz frei ist. Meistens ist der Antrittstermin später.

von
User

@SW: Ähm, den Termin macht die Klinik aus. Da hat die DRV nix damit zu tun. Auch bei AHBs hat nicht die DRV das letzte Wort, sondern auch die Klinik.

von
michapelig

Zitiert von: User

@SW: Ähm, den Termin macht die Klinik aus. Da hat die DRV nix damit zu tun. Auch bei AHBs hat nicht die DRV das letzte Wort, sondern auch die Klinik.

Richtig, für meine bis dato genehmigte Rehaklinik habe ich lediglich den Zeitrahmen bekommen. In diesem Falle 32. KW

von
SW

Zitiert von: User

@SW: Ähm, den Termin macht die Klinik aus. Da hat die DRV nix damit zu tun. Auch bei AHBs hat nicht die DRV das letzte Wort, sondern auch die Klinik.

Das habe ich doch nicht geschrieben. Ich meinte damit nur das auf dem Bewilligungsschreiben der DRV zwar ein Zeitpunkt angegeben ist aber die Klinik den Antrittstermin vorgibt und der ist meistens später als den Zeitpunkt den die DRV nennt.
OK hätte ich auch deutlicher schreiben können. ;-)

von
SW

In dem Bezug ist mir gerade noch was eingefallen. Ich sollte in der Vorgegebenen Klinik anrufen und dort bescheid geben das ich einen Umstellungsantrag gestellt habe.

von
michapelig

Zitiert von: SW

In dem Bezug ist mir gerade noch was eingefallen. Ich sollte in der Vorgegebenen Klinik anrufen und dort bescheid geben das ich einen Umstellungsantrag gestellt habe.

Das wäre meine nächste Frage gewesen, ob ich meiner vorgegebenen Klinik bescheid geben soll das ich einen Umstellungsantrag gestellt habe!

1.Wer hat Dich dazu aufgefordert, die DRV?
2.Was ist bei Ablehnung auf Umstellung, ist der Platz bei der vorgegebenen Klinik dann weg, wenn die DRV diesen Antrag ablehnt und ich der vorgegebenen Klinik mitgeteilt habe das ein Umstellungsantrag "läuft"?

von
User

Zitiert von: SW

Zitiert von: User

@SW: Ähm, den Termin macht die Klinik aus. Da hat die DRV nix damit zu tun. Auch bei AHBs hat nicht die DRV das letzte Wort, sondern auch die Klinik.

Das habe ich doch nicht geschrieben. Ich meinte damit nur das auf dem Bewilligungsschreiben der DRV zwar ein Zeitpunkt angegeben ist aber die Klinik den Antrittstermin vorgibt und der ist meistens später als den Zeitpunkt den die DRV nennt.
OK hätte ich auch deutlicher schreiben können. ;-)

Oki doki :D

Experten-Antwort

Bezüglich einer möglichen Klinikänderung empfehlen wir Ihnen Kontakt mit Ihrer zuständigen Sachbearbeitung aufzunehmen.

von
SW

Zitiert von: michapelig

Zitiert von: SW

In dem Bezug ist mir gerade noch was eingefallen. Ich sollte in der Vorgegebenen Klinik anrufen und dort bescheid geben das ich einen Umstellungsantrag gestellt habe.

Das wäre meine nächste Frage gewesen, ob ich meiner vorgegebenen Klinik bescheid geben soll das ich einen Umstellungsantrag gestellt habe!

1.Wer hat Dich dazu aufgefordert, die DRV?
2.Was ist bei Ablehnung auf Umstellung, ist der Platz bei der vorgegebenen Klinik dann weg, wenn die DRV diesen Antrag ablehnt und ich der vorgegebenen Klinik mitgeteilt habe das ein Umstellungsantrag "läuft"?

Als ich den Bescheid mit Nennung der Klinik bekommen habe, habe ich bei der DRV angerufen und meine Problem mit der Klinik dargelegt. Mir wurde dann gesagt das ich einen Umstellungsantrag stellen soll.
Zusätzlich sollte ich noch in der benannten Klinik bescheid geben damit die meine Akte erstmal zur Seite legen bis über den Umstellungsantrag entschieden ist. Die in der Klinik war natürlich nicht gerade begeistert.

In der neuen Klinik gab es dann das Problem das die erste Klinik meine Akte unvollständig und mit anderen Befunden versehen zurück zur DRV geschickt hatte und die unvollständige Akte in der neuen Klinik gelandet ist.

von
=//=

Zitiert von: SW

Bei mir hat es keine 2 Wochen gedauert bis der Antrag durch war.
Auch wenn die DRV jetzt einen Zeitpunkt des Rehaantrittes angegeben hat bedeutet das noch nicht das in der Klinik dann auch ein Platz frei ist. Meistens ist der Antrittstermin später.

Nicht die DRV bestimmt den Antritt der Reha-Maßnahme, sondern die Klinik. Kann sie ja gar nicht, denn bei der DRV weiß man ja wohl kaum, wann ein Platz in der Klinik frei ist.

Zum Wunsch- und Wahlrecht ist folgendes zu sagen:

Versicherte kommen oftmals mit einer Wunschklinik, die dem Qualitätsstandard der RENTEN-Versicherung nicht entspricht. Denn nicht jede "Klinik" ist für eine Reha-Maßnahme der Rentenversicherung geeignet. Es werden oft Kliniken genannt, die z.B. nur "Kuren" (der Krankenkassen) durchführen.

Außerdem sind die RV-Träger natürlich gehalten, im Sinne der Versichertengemeinschaft/Solidargemeinschaft zu prüfen, welche Kosten bei der Reha entstehen. Es gibt manchmal horrende finanzielle Unterschiede bei den Kliniken.

Wenn die zugewiesene Klinik gar nicht paßt, kann natürlich schon eine Anfrage wegen Umeinweisung erfolgen. Widerspruch kann gegen den Bewilligungsbescheid aus dem Widerspruchsverfahren heraus aber nicht mehr eingelegt werden!

Bei der Anfrage ist eine Begründung, am Besten vom Arzt, anzugeben, weshalb es die "falsche" Klinik ist.

Nur noch was Allgemeines zum Wunsch- und Wahlrecht:

LEIDER "vergessen" auch viele Rehabilitanten, dass sie in eine Reha-Maßnahme gehen und nicht in Urlaub. Da werden Kliniken an der Nord- oder Ostsee, möglichst in den Sommerferien, als Begleitperson natürlich mit Kind(ern) etc. gewünscht, obwohl dies gar nicht erforderlich ist. Diese "Fälle" häufen sich in letzter Zeit ganz massiv.

von
SW

Zitiert von: =//=

Zum Wunsch- und Wahlrecht ist folgendes zu sagen:

Versicherte kommen oftmals mit einer Wunschklinik, die dem Qualitätsstandard der RENTEN-Versicherung nicht entspricht. Denn nicht jede "Klinik" ist für eine Reha-Maßnahme der Rentenversicherung geeignet. Es werden oft Kliniken genannt, die z.B. nur "Kuren" (der Krankenkassen) durchführen.

Außerdem sind die RV-Träger natürlich gehalten, im Sinne der Versichertengemeinschaft/Solidargemeinschaft zu prüfen, welche Kosten bei der Reha entstehen. Es gibt manchmal horrende finanzielle Unterschiede bei den Kliniken.

Wenn die zugewiesene Klinik gar nicht paßt, kann natürlich schon eine Anfrage wegen Umeinweisung erfolgen. Widerspruch kann gegen den Bewilligungsbescheid aus dem Widerspruchsverfahren heraus aber nicht mehr eingelegt werden!

Bei der Anfrage ist eine Begründung, am Besten vom Arzt, anzugeben, weshalb es die "falsche" Klinik ist.

Nur noch was Allgemeines zum Wunsch- und Wahlrecht:

LEIDER "vergessen" auch viele Rehabilitanten, dass sie in eine Reha-Maßnahme gehen und nicht in Urlaub. Da werden Kliniken an der Nord- oder Ostsee, möglichst in den Sommerferien, als Begleitperson natürlich mit Kind(ern) etc. gewünscht, obwohl dies gar nicht erforderlich ist. Diese "Fälle" häufen sich in letzter Zeit ganz massiv.

über die Qualität der Rehakliniken die der DRV unterstellt sind lässt sich streiten. Es gibt sicher auch gute, was ich nicht abstreiten will, aber es gibt eben auch schlechte.

Ich war vor einigen Jahren in einer Klinik welche keine der DRV war. Dort habe ich wenigstens Anwendungen bekommen, die mir gut taten und mir geholfen haben. Deshalb habe ich diese auch wieder als Wunschklinik angegeben. Von der DRV wurden dem Wunsch aber nicht stattgegeben. Selbst nicht als ich den Umstellungsantrag gestellt habe.
In der DRV- Klinik in der ich dann gekommen bin ging der reine Horror um. 'Wenn ich max. 3 Anwendungen bekommen habe wo von noch 1-2 Vorträge waren, war das schon gut. Ansonsten gab es nur Gruppengymnasitk. Für meine Erkrankungen habe ich keine einzige Anwendung gehabt.
Sprich in meinen Augen war diese Reha nicht einen € wert.
Man hat richtig gemerkt das die Wirtschaftlichkeit auf die Qualität niedergeschlagen hat.
Im Anschluss habe ich in einer anderen Klinik noch die IRENA gemacht dort haben die sich nicht mehr eingekriegt vor lachen als ich denen zeigte was ich in der Reha machen musste. Am besten war die Frage ob mir das überhaupt geholfen hatte. Als ich das verneit habe wurde nur gesagt das sei kein Wunder.

Wirtschaftlichkeit hin oder her aber dennoch sollte doch jeder Versicherte die Anwendungen bekommen die ihn weiter bringen. Nur Vorträge oder Gruppenanwendung weil am Personal eingespart wird, wird keiner richtig fit.

von
=//=

"Wirtschaftlichkeit hin oder her aber dennoch sollte doch jeder Versicherte die Anwendungen bekommen die ihn weiter bringen. Nur Vorträge oder Gruppenanwendung weil am Personal eingespart wird, wird keiner richtig fit."

Da stimme ich Ihnen vollkommen zu. Es gibt mit Sicherheit Fälle, bei denen nicht alles so läuft, wie es sein sollte. Ich kenne auch so einen aus meinem Bekanntenkreis.

Ich kann nur jedem dazu raten, der sich in einer Reha-Klinik befindet, wo seinem Krankheitsbild entsprechend KEINE Anwendungen gemacht werden (wie in dem von mir bekannten Fall), sich dann umgehend mit der DRV in Verbindung zu setzen und eine Umeinweisung zu beantragen. Jeder sollte deshalb den Bewilligungsbescheid mit der Tel.Nr. des Sachbearbeiters in die Reha mitnehmen.

NUR: Im Vorfeld wissen ja viele Patienten gar nicht, OB sie in der Reha-Klinik gut aufgehoben und behandelt werden oder nicht. Und bestehen dann schon im voraus auf "ihrer" Wunschklinik. Das habe ich gemeint.

Ich habe leider schon erlebt, dass eine Patientin nicht in die ihr zugewiesene Klinik wollte, weil sie weder einen Balkon inoch WLAN im Zimmer hatte. Da frage ich mich halt, was im Vordergrund steht: die Reha-Maßnahme oder ein schöner drei- oder vierwöchiger Urlaub auf Kosten der DRV.

von
michapelig

Zitiert von:
Versicherte kommen oftmals mit einer Wunschklinik, die dem Qualitätsstandard der RENTEN-Versicherung nicht entspricht. Denn nicht jede "Klinik" ist für eine Reha-Maßnahme der Rentenversicherung geeignet. Es werden oft Kliniken genannt, die z.B. nur "Kuren" (der Krankenkassen) durchführen.

Das tue ich keines Falls. Ich habe eine ärztliche Bescheinigung meiner Fachärztin beigelegt, die in dieser Bescheinigung unter anderem 2 Kliniken genannt hatte, die meiner Schwere der Erkrankung am sinnvollsten sei.

Ich hatte aber das Gefühl, das man der Bescheinigung keine Beachtung zukommen hat lassen. Bei meinem Widerspruch habe ich noch einmal auf die Bescheinigung und den 2 angegebenen Kliniken hingewiesen.

Zitiert von:
Wenn die zugewiesene Klinik gar nicht paßt, kann natürlich schon eine Anfrage wegen Umeinweisung erfolgen. Widerspruch kann gegen den Bewilligungsbescheid aus dem Widerspruchsverfahren heraus aber nicht mehr eingelegt werden!

Ich habe zwar angegeben das ich der Klinik widerspreche, hätte besser das Wort Umstellungsantrag nehmen sollen, trotzdem ist es ersichtlich das ich eine Änderung der Klinik wünsche.

Zitiert von:
NUR: Im Vorfeld wissen ja viele Patienten gar nicht, OB sie in der Reha-Klinik gut aufgehoben und behandelt werden oder nicht. Und bestehen dann schon im voraus auf "ihrer" Wunschklinik. Das habe ich gemeint.

Stimmt, gewusst hätte ich es selber nicht ob diese beiden Kliniken meinem Krankheitsbild entsprechen. Dafür aber meiner Fachärztin.

Ich war auch vor Jahren in einer Rehaklinik, welche sich überwiegend für Orthopädie und HIV-Patienten eignete. Die Anwendungen die ich dort hatte waren ein Witz. Auch wenn ich dankbar sein sollte damals die Reha machen zu dürfen.

von
=//=

Zitiert von: michapelig

Zitiert von:
Versicherte kommen oftmals mit einer Wunschklinik, die dem Qualitätsstandard der RENTEN-Versicherung nicht entspricht. Denn nicht jede "Klinik" ist für eine Reha-Maßnahme der Rentenversicherung geeignet. Es werden oft Kliniken genannt, die z.B. nur "Kuren" (der Krankenkassen) durchführen.

Das tue ich keines Falls. Ich habe eine ärztliche Bescheinigung meiner Fachärztin beigelegt, die in dieser Bescheinigung unter anderem 2 Kliniken genannt hatte, die meiner Schwere der Erkrankung am sinnvollsten sei.

Ich hatte aber das Gefühl, das man der Bescheinigung keine Beachtung zukommen hat lassen. Bei meinem Widerspruch habe ich noch einmal auf die Bescheinigung und den 2 angegebenen Kliniken hingewiesen.

Zitiert von:
Wenn die zugewiesene Klinik gar nicht paßt, kann natürlich schon eine Anfrage wegen Umeinweisung erfolgen. Widerspruch kann gegen den Bewilligungsbescheid aus dem Widerspruchsverfahren heraus aber nicht mehr eingelegt werden!

Ich habe zwar angegeben das ich der Klinik widerspreche, hätte besser das Wort Umstellungsantrag nehmen sollen, trotzdem ist es ersichtlich das ich eine Änderung der Klinik wünsche.

Zitiert von:
NUR: Im Vorfeld wissen ja viele Patienten gar nicht, OB sie in der Reha-Klinik gut aufgehoben und behandelt werden oder nicht. Und bestehen dann schon im voraus auf "ihrer" Wunschklinik. Das habe ich gemeint.

Stimmt, gewusst hätte ich es selber nicht ob diese beiden Kliniken meinem Krankheitsbild entsprechen. Dafür aber meiner Fachärztin.

Ich war auch vor Jahren in einer Rehaklinik, welche sich überwiegend für Orthopädie und HIV-Patienten eignete. Die Anwendungen die ich dort hatte waren ein Witz. Auch wenn ich dankbar sein sollte damals die Reha machen zu dürfen.

Ich möchte nur nochmals betonen, dass ich in meinen vorigen Threads NICHT SIE gemeint habe! Kann ich ja gar nicht, denn ich kenne Sie nicht und auch nicht Ihre Erkrankungen.

Aber bei aller Liebe:

Ich habe schon öfters Klinikvorschläge von Fachärzten gesehen, die KEINE für eine Reha-Maßnahme geeigneten Kliniken sind, da dort die Akutkrankheiten behandelt werden. Das sind oftmals Kliniken, die für eine Kur (zur Genesung) gut sind, aber in denen keine Maßnahmen zur Erhaltung oder Besserung der Erwerbsfähigkeit durchgeführt werden.

Ich bestreite ja auch nicht, dass es Fehlentscheidungen der DRV hinsichtlich der Klinik geben kann. Die Sachbearbeiter sind auch keine Alleswisser und sie suchen aus dem Verzeichnis der Kliniken die heraus, bei der die Diagnose behandelt wird. Normalerweise wird auch überprüft, ob die Wunschklinik passend ist und ggfls. - wenn der Qualitätsstandard stimmt - dem Wunsch entsprochen.

Ob Sie jetzt Widerspruch eingelegt oder einen Umeinweisungsantrag gestellt haben, ist letztendlich egal. Man versteht bei der DRV schon, was Sie wollen. ;-)

von
=//=

"über die Qualität der Rehakliniken die der DRV unterstellt sind lässt sich streiten. Es gibt sicher auch gute, was ich nicht abstreiten will, aber es gibt eben auch schlechte."

Ja, und es gibt gute und schlechte Ärzte, gute und schlechte Krankenhäuser und und und ....

Dass Sie zufällig in einer "schlechten" Klinik waren, tut mir leid. Aber es hört sich irgendwie so an, als ob die Mehrzahl der Reha-Kliniken qualitativ schlecht wäre. Und das trifft definitiv nicht zu. Und auch eine Wunschklinik, die nicht im Programm der DRV steht, muss zwangsweise nicht gleich besser sein. Da habe ich auch schon die verschiedensten Dinge gehört.

von
michapelig

So liebe Leute!

Ich hatte ja am 01.07.2013 per FAX Widerspruch gegen die mir zugewiesene Rehaklinik eingelegt. Gerade mal 5 Tage später, am 06.07.2013, erhielt ich einen ÄNDERUNGSBESCHEID von der DRV.

Ich darf in von der mir gewünschten Rehaeinrichtung meine Reha antreten! Ich hätte nicht gedacht das dies so schnell geht mit der Bearbeitung.

Ich dachte ich müsse Wochen, Monate warten. Danke liebe DRV das dies so schnell und auch positiv für mich entschieden wurde. Danke!

Dann bin ich mal gespannt wann sich meine Rehaklinik bei mir, zwecks Termin, meldet um meine Reha anzutreten!

Interessante Themen

Altersvorsorge 

Riester-Rente: Wie auszahlen lassen?

Was tun mit dem Geld aus der Riester-Rente? Fünf Möglichkeiten, und welche für wen geeignet ist.

Altersvorsorge 

Berufsunfähigkeit absichern: Es geht auch günstiger

Eine Versicherung gegen Berufsunfähigkeit (BU) ist wichtig, aber oft teuer. Fünf Tipps, wie Sie die Kosten sinnvoll im Rahmen halten.

Altersvorsorge 

Versicherungen optimieren in 7 Schritten

Jeder Bürger hat im Durchschnitt sechs private Versicherungen. Doch oft sind die Verträge nicht mehr zeitgemäß.

Soziales 

Rentenfreibetrag bei Wohngeld oder Grundsicherung nutzen

Viele Menschen mit kleinen Renten haben Anspruch auf einen Freibetrag, ohne davon zu wissen. Was genau der Freibetrag bringt und wie Sie ihn nutzen.

Altersvorsorge 

Lebensversicherung: Was ist meine Police wert?

Wer seine Lebensversicherung vorzeitig kündigt, erhält den Rückkaufswert ausgezahlt. Doch was ist der Rückkaufswert und wie kommt er zustande?