Hallo Frau Hofner,
da Sie den Bescheid über die Erwerbsminderungsrente schon haben, gehe ich davon aus, dass bei dieser Rente ihr Arbeitsentgelt bereits berücksichtigt wurde (sofern Sie den Bezug von Arbeitsentgelt bei der EM-Rente nicht angegeben haben, sollten Sie das unbedingt nachholen).
Bei der Witwenrente wird nun die EM-Rente und - sofern Sie weiter berufstätig sind - das Arbeitsentgelt angerechnet.
Die Rente aus der VBL wird bei der Witwenrente nur dann angerechnet, wenn entweder die Ehe erst ab dem 01.01.2002 geschlossen wurde oder beide Ehegatten erst ab 02.01.1962 geboren wurden. Beides scheint mir nach Ihren Angaben nicht sehr wahrscheinlich.
Ich würde Ihnen aber trotzdem empfehlen, alle Veränderungen Ihres Einkommens auch an den RV-Träger zu melden, der die Witwenrente zahlt. Dann wird alles genau geprüft...