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Experten-Antwort

Gehalt Teilzeit-Job

von Fridolin22.02.2019 | 18:02
106 Ansichten
2 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Guten Tag. Ich beziehe eine teilweise Erwerbsminderungsrente und arbeite 50 % in Teilzeit. Ist man eigentlich verpflichtet die DRV darauf aufmerksam zu machen, dass man nun im Jahr 2018 keine Überprüfung des Gehalts im Hinblick auf die Hinzuverdienstgrenze hatte? Denn ich habe von meinem Arbeitgeber für 2017 eine Gehaltsbescheinigung ausfüllen lassen. Für 2018 noch nicht. Oder muss man die DRV nur darauf aufmerksam machen, wenn man mit dem Jahresgehalt über die Hinzuverdienstgrenze kommt? Gruß und Danke

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 25.02.2019 | 09:02

Guten Morgen Fridolin,

anhand des voraussichtlichen Hinzuverdienstes wird die Rentenhöhe für das laufende Kalenderjahr und das Folgejahr berechnet. Es wird also von Ihnen eine Prognose erstellt. Im Folgejahr- für gewöhnlich zum 01.Juli- wird vom Rentenversicherungsträger festgestellt, ob ihr tatsächlich im vergangenen Kalenderjahr erzielter Hinzuverdienst mit der Prognose übereinstimmt. Dieses Verfahren nennt man Spitzabrechnung. Ergibt sich eine Überzahlung, müssen sie den überzahlten Betrag zurückzahlen. War die Rente bisher zu niedrig festgesetzt, bekommen sie eine Nachzahlung ausgezahlt. Zum gleichen Zeitpunkt wird für die kommenden zwölf Monate eine neue Prognose erstellt. Sie müssen dem Rentenversicherungsträger daher den Hinzuverdienst für 2018 nicht mitteilen. Aufgrund der Jahresmeldung zur Sozialversicherung 2018 wird die Höhe des Arbeitsentgelts der Rentenversicherung mitgeteilt.

1 Antworten

Schlaubiam 23.02.2019 | 07:54
Die Überprüfungen für 2018 beginnen Mitte 2019. Sofern der Hinzuverdienst dann überschritten wurde, fordert die DRV die Überzahlung für 2018 zurück.
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