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Gehaltserhöhung für BAV

von Michael17.01.2007 | 07:39
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2 Antworten

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Guten Tag. Ich zahle in eine Direktversicherung 210,-€ ein. Dabei kommen 100,-€ vom Arbeitgeber und den Rest zahle ich durch eine Umwandlung meines Gehaltes. Nun erhalte ich eine Gehaltserhöhung mit der ich den umgewandelten Tel ersetzen möchte, so dass der gesamte Beitrag vom Arbeitgeber kommt. So hoffe ich, dass mir die Sozialabgabenfreiheit voll erhalten bleibt. Ist das so rechtens? Oder habe ich bei der nächsten Betriebsprüfung ein Problem? Wie muss ich nun vorgehen? Danke und schöne Grüße, Michael.

2 Antworten

Bernhardam 17.01.2007 | 16:26
Es ist grundsätzlich zulässig und völlig in Ordnung, wenn eine Gehaltserhöhung in der Form vergenommen wird, dass der Arbeitgeber den arbeitgeberfinanzierten Anteil an den Beiträgen zur Betriebsrente erhöht. Es sind allerdings eventuelle tarifliche Einschränkungen zu beachten, es könnte also sein, dass tarifvertraglich gezogene Grenzen zu beachten sind oder nur AT Teile des Gehalts so verwendet werden dürfen. Ich würde empfehlen, zunächst den Arbeitgeberbeitrag zu erhöhen, und erst einige Monate später den Arbeitgeber zu ersuchen, die Gehaltsumwandlung einzustellen. Das vermeidet Mißverständnisse ...
bAV-Spezialistam 18.01.2007 | 13:59
Hallo Michael, dokumentieren Sie die neue Finanzierung mit Ihrem AG; gegebenenfalls informieren Sie den Vermittler, dass er Ihnen und Ihrem AG eine neue Finanzierungserklärung / Umwandlungsvereinbarung vom Produktgeber zur Verfügung stellt. Eine "zweigleisige" Finanzierung in der Übergangszeit ist nicht notwendig, da Sie jederzeit Ihre Entgeltumwandlung kürzen oder einstellen können. Ausser die tariflichen Bestimmungen sagen etwas anderes, wie Bernhard es oben beschrieben hat. Gruß
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