Hallo Mauri,
die Berechnung der Hinzuverdienstgrenzen hat RFn bereits dargestellt.
Die Hinzuverdienstgrenzen sind insoweit dynamisch, als sich die Bezugsgröße grundsätzlich zum 01. 01. eines jeden Jahres ändert.
In der Regel erhöht sich dadurch die jeweilige Hinzuverdienstgrenze um wenige Euro.
Allerdings wird dadurch keine Erhöhung des anzurechnenden Einkommens um 200 Euro aufgefangen, womit mit einer Kürzung der teilweisen Erwerbsminderungsrente zu rechnen ist.
Ich empfehle Ihnen, die Gehaltserhöhung baldmöglichst bei Ihrem Rentenversicherungsträger zu melden, damit geprüft werden kann, ob und in welcher Höhe Ihnen die Erwerbsminderungsrente weiterhin zusteht.
Eventuelle Rentenüberzahlungen können so vermieden werden.