Ich beziehe bereits Erwerbsminderungsrente.
Da es mit psychisch schlecht geht, brauche ich eine psychosomatische Klinik.
Ausgewählt habe ich mir eine Reha Klinik, die vorrangig von der DRV zur psychosomatischen Rehabilitation belegt wird.
Aber eben auch über Akutplätze verfügt, die von der Kasse belegt werden.
Was ist mit dem Rehaabschlussbericht in diesem Falle?
Ich möchte Vermeiden, dass meine Leistungsfähigkeit beurteilt wird.
Kann ich da sicher sein?
Gehen sämtliche Unterlagen nur an den Kostenträger?
Da es mit psychisch schlecht geht, brauche ich eine psychosomatische Klinik.
Ausgewählt habe ich mir eine Reha Klinik, die vorrangig von der DRV zur psychosomatischen Rehabilitation belegt wird.
Aber eben auch über Akutplätze verfügt, die von der Kasse belegt werden.
Was ist mit dem Rehaabschlussbericht in diesem Falle?
Ich möchte Vermeiden, dass meine Leistungsfähigkeit beurteilt wird.
Kann ich da sicher sein?
Gehen sämtliche Unterlagen nur an den Kostenträger?
Ja.
Was ist mit dem Rehaabschlussbericht in diesem Falle?
Ich möchte Vermeiden, dass meine Leistungsfähigkeit beurteilt wird.
Das werden Sie aber nicht vermeiden können, weil alleine die verantwortlichen Reha-Ärzte den Entlassungsbericht formulieren.
Und eine sozialmedizinische Leistungsbeurteilung gehört gewöhnlich dazu.
Gehen sämtliche Unterlagen nur an den Kostenträger?
Beim Aufnahmegespräch am ersten Reha-Tag wird man Ihnen einen Vordruck vorlegen, mit dem Sie die Reha-Ärzte dazu ermächtigen, allen darin genannten Ärzten und Behörden je eine Kopie des Entlassungsberichtes zukommen zu lassen.
Sie müssen also genau lesen was da drin steht, bevor Sie den Vordruck unterschreiben.
Aber auch ohne eine solche Vollmacht ist nicht völlig auszuschließen, dass Ihre Krankenkasse die DRV trotzdem über den Reha-Verlauf informiert.
(Ob das nun rechtlich erlaubt wäre oder nicht, steht auf einem andern Blatt.)
MfG
Auf jeden Fall wird eine sozialmedizinische Beurteilung abgegeben.
Sie entscheiden an wen der Rehabericht übersendet wird.
Sollte die Rehamaßnahme im Ergebnis eine Besserung der Erkrankungen ergeben, dann sind sie die EM-Rente schneller los als sie denken können.
EM auf Zeit – beim nächsten Verlängerungsantrag muss die Rehamaßnahme auch wenn der Kostenträger die Krankenkasse ist angegeben werden.
In einer Akutklinik wären sie besser aufgehoben.
Nein, ich glaube, die liegen hier alle falsch.
Bei einem durch die Krankenkasse finanzierten Aufenhalt geht gar nichts an die DRV
Bei einem durch die Krankenkasse finanzierten Aufenhalt geht gar nichts an die DRV
Na dann glauben Sie mal schön weiter.
Wie bereits erwähnt wurde, wird spätestens beim nächsten Fortzahlungsantrag nach eventuellen Heilverfahren gefragt.
Und dass GKV und DRV hin und wieder auf dem kleinen Dienstweg miteinander kommunizieren, ist Alltag.
Hallo GKV-Ma,
an ihrer stelle würde ich mich mal mit der neuen Datenschutzrichtlinie befassen. Da wird es mit dem kleinen Dienstweg schon eng werden.
an ihrer stelle würde ich mich mal mit der neuen Datenschutzrichtlinie befassen. Da wird es mit dem kleinen Dienstweg schon eng werden.
In der neuen Datenschutzrichtlinie steht nicht viel Neues.
Das ist viel Wirbel um Nichts, Sie gebildeter Mensch.
Sie können ja gerne mal gegen irgendwelche (angeblichen) Datenschutz-Verstöße vorgehen.
Viel Erfolg!
In der neuen Datenschutzrichtlinie steht nicht viel Neues.
Das ist viel Wirbel um Nichts, Sie gebildeter Mensch.
Viel Erfolg!
Autsch, hab da wohl einen empfindlichen Nerv getroffen.
Ja, ich würde da viel Erfolg haben :-).
ich war ja letztes jahr über die kk in reha. beantragt wurde wie in der vergangenheit eine drv reha, aus unerfindlichen gründen, wurde das dann abgegeben. auch das gutachten des mdk der kk hat kein licht ins dunkel gebracht, eher noch mehr verwirrung.
da es ja auch darum geht, wer letztlich die kosten zahlt, denke ich, dass ein informationsaustausch zwischen kk und drv durchaus auch legitim ist.
da es ja auch darum geht, wer letztlich die kosten zahlt, denke ich, dass ein informationsaustausch zwischen kk und drv durchaus auch legitim ist.
ohne die Zustimmung der, den Vorgang betreffenden, Person ist dies eben nicht legitim.
da es ja auch darum geht, wer letztlich die kosten zahlt, denke ich, dass ein informationsaustausch zwischen kk und drv durchaus auch legitim ist.
ohne die Zustimmung der, den Vorgang betreffenden, Person ist dies eben nicht legitim.
Es wird aber dennoch praktiziert.
Und nun?
Selbst wenn Sie bis zur letzten gerichtlichen Instanz gegen dieses "furchtbare Unrecht" vorgehen würden, wäre das Geschehene nicht mehr rückgängig zu machen.
Und solange Ihnen kein finanzieller Nachteil entstanden ist, gibt es noch nicht einmal Schadensersatz.
Aber Hauptsache, man hat mal wieder gemeckert, nicht wahr?
Hallo Die Doris,
ob die Rentenversicherung automatisch einen Entlassungsbericht bekommt, ist mir jetzt nicht bekannt. Ich denke aber, dass Schorsch hier schon richtig geantwortet hat. Achten Sie darauf, an wen die Klinik die Übersendung vorsieht.
Tatsächlich ist aber bei der Verlängerung einer evtl. Zeitrente die Frage nach der durchgeführten Reha zu beantworten und dann wird die DRV diesen Entlassungsbericht anfordern.
Ich weise auch auf § 60 Sozialgesetzbuch 1. Buch (SGB I) hin:
"Wer Sozialleistungen beantragt oder ERHÄLT, hat
1. ALLE TATSCHEN ANZUGEBEN, DIE FÜR DIE LEISTUNG ERHEBLICH SIND, und auf Verlangen des zuständigen Leistungsträgers der Erteilung der erforderlichen Auskünfte durch Dritte zuzustimmen,
2. ÄNDERUNGEN IN DEN VERHÄLTNISSEN, DIE FÜR DIE LEISTUNG ERHEBLICH SIND oder über die im Zusammenhang mit der Leistung Erklärungen abgegeben worden sind, UNVERZÜGLICH MITZUTEILEN
Kommen Sie diesen Mitwirkungspflichten nicht nach, kann die Rente ggf. auch rückwirkend entzogen werden.
Aber Hauptsache, man hat mal wieder gemeckert, nicht wahr?
wieso mecker ?
hier mal die Strafe die droht:
Die Datenschutz-Grundverordnung sieht bei einem Verstoß gegen den Datenschutz Bußgelder bis zu 20 Millionen Euro oder aber bis 4 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes eines Unternehmens vor.
Aber Hauptsache alle in Sicherheit wiegen. Strafe wird ja auch nur von den Beiträgen gezahlt und weil sie es sind aus der Portokasse.
Tatsächlich ist aber bei der Verlängerung einer evtl. Zeitrente die Frage nach der durchgeführten Reha zu beantworten und dann wird die DRV diesen Entlassungsbericht anfordern.
Ich weise auch auf § 60 Sozialgesetzbuch 1. Buch (SGB I) hin:
"Wer Sozialleistungen beantragt oder ERHÄLT, hat
1. ALLE TATSCHEN ANZUGEBEN, DIE FÜR DIE LEISTUNG ERHEBLICH SIND, und auf Verlangen des zuständigen Leistungsträgers der Erteilung der erforderlichen Auskünfte durch Dritte zuzustimmen,
2. ÄNDERUNGEN IN DEN VERHÄLTNISSEN, DIE FÜR DIE LEISTUNG ERHEBLICH SIND oder über die im Zusammenhang mit der Leistung Erklärungen abgegeben worden sind, UNVERZÜGLICH MITZUTEILEN
Kommen Sie diesen Mitwirkungspflichten nicht nach, kann die Rente ggf. auch rückwirkend entzogen werden.
Damit dürfte wohl alles Wesentliche geklärt sein, auch wenn das den superschlauen "Datenschützern" nicht in den Kram passt.
Die Soziallleistungsempfänger haben auch PFLICHTEN und nicht nur das Recht, sich hinter fragwürdigen Datenschutzgesetzen zu verstecken.
DANKE, für die Aufklärungen !!