Leider kann von Seiten der gesetzlichen Rentenversicherung keine Auskunft über das Verfahren bei den Versorgungsämtern gegeben werden.
Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Experten-Antwort springenPersönlich beantwortet im Expertenforum
Leider kann von Seiten der gesetzlichen Rentenversicherung keine Auskunft über das Verfahren bei den Versorgungsämtern gegeben werden.
Das ist in ihrem Fall bedauerlich , aber auch nicht so ungewöhnlich. Ohne genaue Kenntnis des med. Einzelfalles lässt sich dazu auch nichts sagen. Außerdem kann man die Situation 1996 und heute 2010 nicht annähernd vergleichn. Man muss allgemein auch sehen, das 1996 die Zuerkenung einer unbefr. EU-Rente weitaus leichter möglich war und dafür nicht unbedingt so schwerwiegende Erkrankungen notwendig waren, wie dies heutzutage der Fall ist. Das betraf damals natürlich auch die Zuerkennung von Schwerbehinderungen und den Grad der Behinderung. Die Renten und GdB % wurden eigentlich recht grosszügig damals verteilt.... Das meine ich jetzt nicht auf ihren Fall bezogen sondern ganz allgemein . Wenn Sie also erst später als 1996 ( z.b. nach dem Jahr 2001 ) den Schwerbehindertenantrag gestellt haben, hat sich da schon einiges im Schwerbehindertenrecht verändert ( verschärft ) und beim GdB wird mittlerweile jeder Prozentpunkt seitens des Versorgungsamtes nur noch sehr sorgsam zuerkannt und vorher auf die " Goldwaage " gelegt. An ihrer Stelle würde ich jetzt noch einmal einen Verschlechterungsantrag beim Versorgungsamrt stellen und das dann aber auch bei Ablehnung weiter " durchziehen " und nicht sofort aufgeben - mit Widerspruch und Klage vor dem SG. Man muss den Behörden - am besten mit anwaltlicher Hilfe - entsprechend kontra geben, dann knicken die häufig irgendwann im Laufe des Verfahrens schon ein..Wer eine unbefristete EM-Rente zuerkannt bekommt, hat ganz schwerwiegende gesundheitliche Einschränkungen die natürlich auch entsprechende Ausiwrkungen auf ... den dann zuerkannten GdB haben.Ja, und weil meine Frau so schwer krank ist und seit 1996 eine unbefristete EU Rente hat haben wir auch mal einen Schwerbehindertenausweis beantragt. Das Ergebnis: Kein SB-Ausweis, dafür aber ganze 20 % GdB !! Gruß Paule
Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.
Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.
Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.
Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.
Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.
Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.
Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.