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Experten-Antwort

Gehört vieleicht nicht ganz hier her ??

von Angelika02.08.2010 | 22:28
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10 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo ich hab da mal eine Frage , Habe meine unbefristete Rente rückwirkend erhalten. Ich befinde mich auch noch im Widerspruchsverfahren mit dem Versorgungsamt wegen Erhöhung des GdB. Ob ich denen jetzt eine Kopie des Rentenbescheids schicken sollte ? Ich weiß die Frage gehört nicht hier her, aber vieleicht hat einer auch davon Ahnung ??? Danke im Voraus

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Leider kann von Seiten der gesetzlichen Rentenversicherung keine Auskunft über das Verfahren bei den Versorgungsämtern gegeben werden.

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9 Antworten

Nixam 03.08.2010 | 06:44
Hallo Angelika! Der Rentenbescheid der Deutschen Rentenversicherung interessiert das Versorgungsamt überhaupt nicht. Es wäre absoluter Blödsinn, den Rentenbescheid in Kopie dorthin zu schicken. Schliesslich stehen ja im Rentenbescheid keine Diagnosen drin. Allenfalls das Rentengutachten würde das Versorgungsamt interessieren, wegen der dort aufgeführten Diagnosen. Den aber werden die sich sicher schon dort angefordert haben. Viele Grüsse Nix
Arnoldam 03.08.2010 | 07:25
Schaden kann die Zusendung des Rentenbescheides an das Versorgungsamt und die Mitteilung , das man nun eine unbefristete Rente bekommen hat sicher nicht und ich würde das auf jeden Fall an ihrer Stelle machen. Eventuell fordert das Versorgungsamt dann ärztliche Befundberichte oder womöglich ein vielleicht sogar erstellltes Gutachten bei der RV an und diese Unterlagen unterstützen ja ihr Begehren und können da nur hilfreich sein. Sollten sich ärztliche Unterlagen aus dem Rentenverfahren in ihrem Besitz befinden so senden Sie diese gleich mit , denn Sie wissen ja nicht welche Unterlagen das Versorgungsamt vorliegen hat und welche nicht ! Lieber das die dann dort doppelt vorliegen als gar nicht.... Wer eine unbefristete EM-Rente zuerkannt bekommt, hat ganz schwerwiegende gesundheitliche Einschränkungen die natürlich auch entsprechende Ausiwrkungen auf das Schwerbehindertenverfahren und den dann zuerkannten GdB haben. Spreche insofern aus ganz aktueller Erfahrung - allerdings umgekehrt wie bei ihnen - da ich im Februar im Rahmen einer Überprüfung meiner unbefr. EM-Rente ein aktuelles Gutachten aus meinem Schwerbehindertenverfahren ( samt gerade erteiltem Schwerbehindertenbescheid über 60% - unbefristet ) der RV übersandt habe. Dadurch - und NUR dadurch- war die Nachprüfung meiner EM-Rente ohne Anforderung von aktuellen Befundberichten bei meinen behandelnden Ärzten oder sonst etwas seitens der RV innerhalb von nur 3 Tagen erledigt... Sie sehen also an meinem Beispiel, das eigentlich das eine mit dem anderen theoretisch nichts zu tun - aber praktisch dann sehr wohl !
Nixam 03.08.2010 | 08:09
Die Übersendung des Rentenbescheides ist absolut nicht erforderlich, weil bereits bei der Antragstellung angegeben wurde, dass ein Rentengutachten bei der DRV besteht. Nix
Schadeam 03.08.2010 | 08:09
Und wofür ist dieser SB Ausweis, bzw. die Erhöhung um den Sie kämpfen noch wichtig, wenn Sie doch volle Rente erhalten? Es geht nicht mehr um den Kündigungsschutz, die zusätzlichen Urlaubstage sind auch egal. Na gut ein Steuerfreibetrag, falls Sie als Rentner überhaupt steuerpflichtig sind - lohnt sich das überhaupt?
Angelikaam 03.08.2010 | 10:06
Ich danke allen für Ihre Antworten , speziell Arnold für seine Kompetenz. MFG
Arnoldam 03.08.2010 | 11:06
Ich spreche im Gegensatz zu einigen Theoretikern hier ( und das meine ich jetzt gar nicht negativ ) aus eigener langjähriger praktischer Erfahrung.
Pauleam 03.08.2010 | 07:52
Ja, und weil meine Frau so schwer krank ist und seit 1996 eine unbefristete EU Rente hat haben wir auch mal einen Schwerbehindertenausweis beantragt. Das Ergebnis: Kein SB-Ausweis, dafür aber ganze 20 % GdB !! Gruß Paule
Arnoldam 03.08.2010 | 08:28
Zitat von Schade anzeigen
Vielleicht um dann die EU-Rente möglichst frühzeitig in die Altesrente für Schwerbehinderte umwandeln zu können ? Die EU-Rente kann theoretisch zumindest ja jederzeit wieder entzogen werden, die Altersrente für SB ist jedoch 100% sicher... Darum lege ich persönlich z.b. großen Wert auf die Schwerbehinderteneigenschaft. Das hat mit einem gewissen " Sicherheitsempfinden " zu tun, was ein Gesunder womöglich nicht so nachvollziehen kann...
Arnoldam 03.08.2010 | 08:21
Wer eine unbefristete EM-Rente zuerkannt bekommt, hat ganz schwerwiegende gesundheitliche Einschränkungen die natürlich auch entsprechende Ausiwrkungen auf ... den dann zuerkannten GdB haben.
Ja, und weil meine Frau so schwer krank ist und seit 1996 eine unbefristete EU Rente hat haben wir auch mal einen Schwerbehindertenausweis beantragt. Das Ergebnis: Kein SB-Ausweis, dafür aber ganze 20 % GdB !! Gruß Paule
Das ist in ihrem Fall bedauerlich , aber auch nicht so ungewöhnlich. Ohne genaue Kenntnis des med. Einzelfalles lässt sich dazu auch nichts sagen. Außerdem kann man die Situation 1996 und heute 2010 nicht annähernd vergleichn. Man muss allgemein auch sehen, das 1996 die Zuerkenung einer unbefr. EU-Rente weitaus leichter möglich war und dafür nicht unbedingt so schwerwiegende Erkrankungen notwendig waren, wie dies heutzutage der Fall ist. Das betraf damals natürlich auch die Zuerkennung von Schwerbehinderungen und den Grad der Behinderung. Die Renten und GdB % wurden eigentlich recht grosszügig damals verteilt.... Das meine ich jetzt nicht auf ihren Fall bezogen sondern ganz allgemein . Wenn Sie also erst später als 1996 ( z.b. nach dem Jahr 2001 ) den Schwerbehindertenantrag gestellt haben, hat sich da schon einiges im Schwerbehindertenrecht verändert ( verschärft ) und beim GdB wird mittlerweile jeder Prozentpunkt seitens des Versorgungsamtes nur noch sehr sorgsam zuerkannt und vorher auf die " Goldwaage " gelegt. An ihrer Stelle würde ich jetzt noch einmal einen Verschlechterungsantrag beim Versorgungsamrt stellen und das dann aber auch bei Ablehnung weiter " durchziehen " und nicht sofort aufgeben - mit Widerspruch und Klage vor dem SG. Man muss den Behörden - am besten mit anwaltlicher Hilfe - entsprechend kontra geben, dann knicken die häufig irgendwann im Laufe des Verfahrens schon ein..
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