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geistige Behinderung und Rentenanspruch

von benorbert26.06.2007 | 20:16
4817 Ansichten
3 Antworten

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Mein Bruder ist 100% geistig behindert von Geburt an. ( vermutlich volle Erwerbsunfähigkeit). Er hat 115 Monate seit seinem 20. Lebensjahr in einer Werkstatt für Behinderte (WFB) gearbeitet. und es wurden Rentenbeiträge entrichtet. Seitdem ist er in einem Wohnheim für geistig behinderte Erwachsene und war nicht mehr erwerbstätig. Lohnt es sich hier ein Antrag auf Kontenklärung zu stellen, um die maximalen Ansprüche aus der RV sicher zu stellen ? Und welche Unterlagen können interessant in diesem Zusammenhang sein ? benorbert

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Dem Beitrag von "Bernhard" ist nichts hinzuzufügen.

2 Antworten

Bernhardam 26.06.2007 | 20:28
Ihr Bruder ist aufgrund seiner Behinderung seit Geburt und seiner Tätigkeit in einer anerkannten Werkstatt für Behinderte rentenrechtlich voll erwerbsgemindert. Er wird auf jeden Fall aufgrund seiner Beiträge eine Altersrente erhalten, und schon deshalb ist eine Kontenklärung sinnvoll. Ihr Bruder kann aber auch eine Erwerbsminderungsrente erhalten, wenn er die Wartezeit von 20 Jahren erfüllt. Auf diese Wartezeit werden (in seinem Fall) aber nur Beitragszeiten angerechnet, jedoch auch Zeiten mit *freiwilligen Beiträgen*, die auch entrichtet werden können, wenn keine Erwerbstätigkeit mehr vorliegt. Vielleicht sind Sie oder die Eltern bereit, für ihn freiwillige (Mindest-) Beiträge zu bezahlen. Eine Kontenklärung und ein Besuch in einer Beratungsstelle der Rentenversicherung wäre auch von daher sehr empfehlenswert!
???am 27.06.2007 | 08:52
Falls Sie tatsächlich beschließen sollten, freiwillige Beiträge für Ihren Bruder zu zahlen, sollten Sie sich konkret auch über Nachentrichtungsmöglichkeiten für Schulausbildungszeiten informieren lassen. Dadurch könnte ein früherer Beginn der EM-Rente erreicht werden.
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