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Gekürzte Witwenrente ?

von Wolfram12.06.2007 | 20:29
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9 Antworten

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Hallo, liebes Forum, in ener Bekanntenrude hörte ich folgendes: nach dem Tod eines Ehepartners bekam der Witwer bzw. Witwe nicht die 55% Hinterbliebenenrente, sondern nur 20% weil der Überlebende eine Altersrente bezieht. Ist dies so richtig, oder habe ich dort etwas missverstanden ? Wer kann mir dazu Auskunft geben? Danke und Gruß von Wolfram.

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Moderation · 1Ihre Vorsorge

Die große Witwen-/ Witwerrente beträgt bis zum Ende des dritten Kalendermonats nach dem Ablauf des Monats, in dem der Ehegatte verstorben ist, 100 % (Sterbevierteljahr), danach 55 %. Durch die Anrechnung von Einkommen nach § 97 SGB VI kann sich der Zahlbetrag reduzieren, insofern möchte ich auf die vorstehenden Beiträge verweisen.

8 Antworten

Amadéam 12.06.2007 | 21:07
Sie können sich hier schlau machen: Upps, der hier ursprünglich verlinkte Inhalt steht nicht mehr zur Verfügung! Bitte nutzen Sie unsere Forensuche.
zeldaam 12.06.2007 | 21:05
Eine derartige pauschale Kürzung gibt es nicht. Allerdings wird auf die Witwen-/Witwerrente die Altersrente des Überlebenen als Einkommen angerechnet, soweit sie einen bestimmten Freibetrag überschreitet. Der Freibetrag beträgt 693,53 Euro ab dem 01.07.07 (alte Bundesländer) bzw. 609,58 Euro in den neuen Bundesländern. Übersteigt die (Netto-) Altersrente diesen Betrag, so wird der übersteigende Betrag zu 40 % auf die Witwer-/Witwenrente angerechnet. (Rechtsgrundlage § 97 SGB VI) Aufgrund dieser Einkommensanrechnung kann es dazu kommen, dass die Witwenrente gemindert wird.
Wolframam 12.06.2007 | 23:12
Hallo Schiko, Dein Beitrag ist schon sehr schwer zu vertstehen. Irgendwie Beamtendeutsch. Geht die Berechnung nicht einfacher? Aufgrund der anderen Beiträge weiß ich jetzt Bescheid. Danke nochmals
Schiko.,am 12.06.2007 | 21:43
Hiervon 55 % ergeben als witwen/witwerrente €. 1000 bruttorente. Einmal angenommem, sie haben eigenes renteneinkommen von 1000 netto monatlich, ergibt sich als berechnung: 1.000,00 gemindert um 0.690.00 anrechnungsfrei ergeben sich 0.310,00 anrechnungspflichtiger betrag zu 40% als kürzung der witwenrentne von 1.000 euro, mithin ( 1.000 - 124) nurmehr 876 brutto witwenrente.. Nach grundrechenart sind 1.000 .55%, so könnten 876 €. in der tat 48,18 % und nicht 20 % sein. Oder sehe ich dies falsch? Mit freundlichen Grüßen.
lotscheram 12.06.2007 | 22:38
Meine Interpredation der Aussage von Wolfram ist, dass nach Anrechnung von Einkommen (eigene Rente) der Überlebende anstatt der eigentlich berücksichtigten 55% vom Hinterbliebenen, nur noch 25% des errechneten Witwenrentenbetrages tatsächlich erhält. Diese Aussage ist insoweit richtig, weil ja in Abhängigkeit vom eigenen Einkommen nach Anrechnung der Zahlbetrag sogar Null € sein kann. Habe die Aussage von W mal mit Zahlen ermittelt wie folgt: Ermittelte Hinterbliebenenrente 404,78 €, (55 %) 1576,20€ eigene Rente, 693,53€ Grenzwert 303,58€ = 40% von Überschreitung 404,78 - 303,58 = 101,20€, die noch zu zahlen wären. Die 101,20€ als verbleibender Zahlbetrag entsprechen genau 25,00% von den eigentlich ermittelten 404,78€
Schiko.am 13.06.2007 | 07:16
Sehr geehrter herr wolfram. auch ich hasse als früherer angestellter " beamtendeutsch"Gebe zu, es ist nicht meine stärke gute schematische rechenbeispiele ab- zuliefern. Dies hat aber mit beamtendeutsch nichts zu tun.Kenne jemanden der liest die tageszeitung vier stunden lang, weil er mehrer beiträge dreimal lesen muß bis er diese begreift. a) Hatte also die bruttorente des verstorbenen zu lebzeiten mit €. 1818,18 angenommen.Somit ergeben 55% €. 1.000 als bruttorente für die witwe. b) Die eigene rente der weiterhin lebenden ehefrau habe ich mit netto 1.000, angenommen. c) Das 26,4 fache des bis 30.6.2007 noch richtigen rentenwertes von 26,13 sind 689,83 als monatlich anrechnungsfreier betrag ( kein amtsdeutsch). d) Zieht man von 1.000,00 eigener nettorente 689,83 ab verbleiben doch( grundrechenart nach münte.) €. 310. 17 anrechnungspflichtig. e) Dieser betrag ( 310,17) mit 40 % anrechnungspflichtig( kein amts- deutsch) ergeben 310,17 zu 40% = €, 124,07 die von der mit 1.000,00 ( a) angenommenen bruttorente gekürzt werden. f) Die bruttorente der witwe nunmehr ( 1.000- 124,07) €. 875.93. g) Sind also 1.000.00 euro 55 %. könnten doch €. 875,93 48,18% sein ?? Natürlich der eigene renten nettobetrag bleibt mit 1.000,00 €.erhalten Wäre natürlich die 55% witwenrente nur brutto 124,07 €. beträgt die kürzung 55% und es entfällt die witwenrente vollkommen. "Schön reden( schreiben) tut,s nicht, die tat ziert den mann"( Adolf Kolping" MfG.
Wolframam 13.06.2007 | 10:06
Hallo Schiko, danke für die nochmalige Erklärung. Jetzt ist es für mich auch verständlich. Danke und Gruß von Wolfram
lotscheram 13.06.2007 | 10:41
Deine Aussage: "Wäre natürlich die 55% /witwenrente nur brutto 124,07 €. beträgt die kürzung 55% und es entfällt die witwenrente vollkommen." Bei allem wohlwollen Schiko, wenn die 55% Wi-Rente nur 124,07€ beträgt, können 55% Kürzung nicht den Wegfall bedeuten, da blieben immer noch 55,83€ übrig. Richtiger ist da wohl die Aussage: "Wäre natürlich die 55% /witwenrente nur brutto 124,07 €. bedeutet die Anrechnung der Überschreitung von 124,07€ den Wegfall der Witwenrente."
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