Hallo,
folgende Problematik gibt es derzeit in meiner Familie.
Ende Januar ist mein Schwiegervater verstorben. Er war im Pflegeheim und hatte im letzten Jahr einen Betreuer, welcher auch die Volmacht über sein Konto hatte. Die Rente für den Folgemonat nach seinem Tod wurde noch überweisen, obwohl er schon verstorben war. Wir hatten für seine Frau nun das Geld für das Sterbevierteljahr beantragt. Als Rückmeldung kam nun die Info, dass man für 2 Monate das Geld überweisen werde, den einen Monat jedoch nicht, da das Geld bereits auf das Konto des Verstorbenen eingegangen ist.
Das Problem ist nun, dass keiner an das Konto herankommt. Der Betreuer ist mit dem Tod nicht mehr berechtigt und die hinterbliebene Frau auch nicht, da Sie das Erbe ablehnen möchte, was jedoch nichts mit dem Geld aus dem Sterbevierteljahr zu tun hat.
Kann mir jemand sagen, inwieweit man die Rentenversicherung dazu bringen kann, das Geld des fehlenden Monats doch zu überweisen, bzw. wie man sonst sein Recht auf das bereits überwiesene Geld gültig machen kann, ohne die Erbschaft antreten zu müssen?
Vielen Dank und Gruß