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Geld sichern

von Amicelli29.01.2009 | 16:24
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14 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, habe ein rieseges Problem. Die längere Vorgeschicht möchte ich hier nicht schildern, gehe direkt auf das Problem ein: Meine Oma (80) möchte das Geld, das sie auf dem Sparbuch (eigentlich als Sterbegeld gedacht) haben. Das Sparbuch ist zurzeit bei meinem Vater aus Sicherheitsgründen, damit das Geld auch wirklich noch da ist, wenn es gebraucht wird. Aus bestimmten Gründen (die Vorgeschichte) möchte keiner aus der Familie für diese Frau noch was zahlen müssen. Sie hat schon andgekündigt, dass das der Fall eh für uns sein wird, "ich werde es schon dahinbringen!, ich bin klüger als ihr alle." Nun meine Frage: Besteht die Möglichkeit, das Geld irgendwie zu sichern? Vielen Dank im Voraus. Beste Grüße

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Hallo Amicelli,

die von Ihnen angesprochene Problematik sollten Sie bitte mit einem Geldinstitut besprechen. Leider kann Ihnen die Rentenversicherung hierzu nicht weiterhelfen.

13 Antworten

Schiko.am 29.01.2009 | 17:08
Sie bekommen das Geld aus der Schusslinie, wenn die Oma bei der Bank für dieses Konto- oder auf neues Konto- eine "Verfügung für den Todesfall" zu Ihren Gunsten unterschreibt. Vorsorglich können Sie auch noch ein "Kennwort vereinbaren"Die Oma ist zu Lebzeiten weiterhin Kontoinhaberin, das Guthaben fällt nicht in die Erbmasse. Mit freundlichen Grüßen.
Heikeam 29.01.2009 | 17:12
>>Die Oma ist zu Lebzeiten weiterhin Kontoinhaberin, das Guthaben fällt nicht in die Erbmasse.<<< Das sehe ich nicht so. Das Guthaben fällt natürlich in die Erbmasse. Heike
Falsches Forumam 29.01.2009 | 16:52
Wo bleibt Ihre Frage zur Deutschen Rentenversicherung?
Amicelliam 29.01.2009 | 17:53
Vielen Dank. Werde erstmal mit der Bank sprechen.
Corlettoam 29.01.2009 | 18:10
Wer das Sparbuch in Händen hält und bei der Bank vorlegt , bekommt das Geld ausgezahlt. Wenn die Oma jetzt IHR Sparbuch zurück haben will, MUSS ihr Vater ihr dies auch aushändigen (da es ihr ja gehört und ihr Geld ist ) Ob er dies macht ist natürlich eine andere Sache.... Das heisst im Prinzip gibt es keine - legale - Möglichkeit ,das Geld vor der Oma in Sicherheit zu bringen und damit für ihre Beerdigung aufzuheben. Das Geld gehört der Oma und Sie kann zu Lebzeiten ohne Einschränkungen darüber verfügen und es ausgeben wann immer und wofür SIE will ! Dann ist eben für die Beerdigung nichts mehr da und die Erben müssen löhnen ! Wenn Die Oma das aufgrund von Streitigkeit - quasi als letzten Gruß an die Familie - so will, haben Sie faktisch keine Möglichkeit dies zu unterbinden.
Wolfgangam 29.01.2009 | 19:52
> Wer das Sparbuch in Händen hält und bei der Bank vorlegt , bekommt das Geld ausgezahlt. Da wäre ich mir nicht so sicher. Inhaber und Vorleger stimmen nicht überein ...eine seriöse Bank rückt da vorerst keinen Cent raus. Gruß w.
-_-am 29.01.2009 | 20:20
Gegen Vorlage des Sparbuches ist die Auszahlung vorzunehmen. Allerdings können die Personalien festgehalten werden (Personalausweis). Daher sollte man ein Stichwort vereinbaren, das bei Auszahlung zu nennen ist. Damit geht man relativ sicher, dass man nur selbst das Geld bekommt.
-_-am 29.01.2009 | 20:23
Leider gibt es keine wirkliche Möglichkeit, das Geld gegen den Willen der Eigentümerin über den Todesfall zu retten. Die Einbehaltung des Sparbuchs gegen den Willen der Eigentümerin ist im Zweifelsfall ein Straftatbestand. Wenn im Todesfall kein Geld mehr da ist, tragen die Bestattungspflichtigen (der Ehegatte, die volljährigen Kinder, die Eltern, die Großeltern, die volljährigen Geschwister und Enkelkinder des Verstorbenen (Angehörige)) das finanzielle Risiko der Bestattung, unabhängig davon, ob Sie das Erbe wegen Überschuldung des Nachlasses ggf. ausgeschlagen haben. Die Sozialbehörde holt sich notfalls das Geld von den Bestattungspflichtigen wieder, wenn diese nachträglich ermittelt werden können, ggf. auch im Wege einer Zwangsvollstreckung. Die Bestimmungen sind in den Bundesländern geregelt. Siehe unter http://www.saarheim.de/Gesetze%20Laender/bestg_laender.htm In den Gesetzen oder Verordnungen stehen dann so nette Sachen wie zum Beispiel in Baden-Wü.: (1) Für die Bestattung müssen die Angehörigen (§ 21 Abs. 1 Nr. 1) sorgen. Für die Reihenfolge der Verpflichteten gilt § 21 Abs. 3 entsprechend. (2) Wird nicht oder nicht rechtzeitig für die Bestattung gesorgt, so hat die zuständige Behörde diese anzuordnen oder auf Kosten des Bestattungspflichtigen selbst zu veranlassen, wenn nicht die Leiche einem anatomischen Institut zugeführt wird.
Corlettoam 30.01.2009 | 07:35
Eine Identitätsprüfung findet - in der Regel - bei Vorlage des Sparbuches nicht statt. Es sei denn, dem Banangestellten käme die Sache oder der Vorleger " Spanisch " vor - nur dann würde er den Personalausweis verlangen. Es ist seit mehr als 100 Jahren so : Wer das Sparbuch vorlegt bekommt auch problemlos das Geld. Zusätzlich sollte man - wie hier schon geschrieben - für das Sparbuch ein Kennwort vergeben, nur wer dann bei Vorlage des Sparbuches auch zusätzlich das Kennwort nennt, bekommt dann das Geld auch ausgezahlt ! Andererseits läuft ohne Sparbuch gar nichts und es gibt nur eine gringe Chance ( ohne Vorlage des Sparbuches ) an sein Geld zu kommen. Bei Verlust des Sparbuches muß per Antrag die Auszahlung bei der Bank beantragt werden und dieses Verfahren läuft ca. 1/2 Jahr. Erst nach Ablauf dieser Frist wird das Geld dann ausgezahlt. Ausnahme ist nur, wenn sich ein sehr geringer Betrag ( wenige hundert Euro ) auf dem Sparbuch befinden. Das obliegt aber alleine der Bank, ob dann die Auszahlung auch ohne Sparbuch vorgenommen wird. Persönlich bin ich der Meinung, das gerade bei alten - erkrankten und pflegebedürftigen Menschen - ein Sparbuch alles andere als angebracht erscheint. Hier wäre eine Umschichtung auf z.B. ein Tagesgeldkonto anzuraten , da man dieses nicht verlieren oder verlegen kann.
Vollstreckeram 30.01.2009 | 09:50
Lassen Sie die Oma beim Vormundschaftsgericht unter Ihre Betreuung stellen, dann ist das Sparbuchgeld sicher.
markus w.am 30.01.2009 | 13:11
Falsch, siehe Corletto
Tipam 31.01.2009 | 11:14
Die Oma soll ihr Sparbuch als verlegt angeben und ein neues Sparbuch ausstellen lassen. Mit Codwort.
Schiko.am 31.01.2009 | 18:30
Erst beim lesen des Beitrages von--- vom 29.01.2009 der einwandfrei auch meine Meinung ist, war mir klar, eine Verfügung für den Todesfall ist gar nicht möglich, wäre ja auch kontraproduktiv. Die Oma wird natürlich eine solche Verfügung nicht unterschreiben, ganz im Gegenteil, sie wehrt sich dagegen, dass ihr zu Unrecht das Sparbuch weg- genommen wurde. Mit einer Herausgabeklage müssten Sie dies umgehend aushändigen. Ich würde an Ihrer Stelle mich deswegen gar nicht an die Bank wenden, da könnte der Schuss sogar nach hinten losgehen. Die Bank könnte die Oma hinterfragen und von der Oma eine Verlust- erklärung für das Sparbuch unterschreiben lassen, sodann das Guthaben auf eine neues Konto umbuchen. Will auf andere Stellungnahmen gar nicht eingehen, nachdem ich aber weiß, dass Sie ja das Geld nicht verbrauchen wollen nun doch auf ein paar Sonder- heiten für das Sparkonto eingehen. Viele Banken stellen überhaupt kein Sparbuch mehr aus, wie beim Girokonto erhält der Inhaber eine Kundenkarte, bleiben wir aber beim Sparbuch. Nachdem das Sparbuch ein " Hinkendes Inhaberpapier"ist kann in der Tat auch der Nicht - Kontoinhaber bei Vorlage des Sparbuches Abhebungen vornehmen . Hierzu ist die Bank berechtigt, aber nicht verpflichtet, es könnte das Buch ja auch gefunden worden sein. Um dies auszuschließen kann aus Sicherheitsgründen ein "Kennwort" ( Stichwort hat anderswo Bedeutung) vereinbart werden dies kennt in der Regel nur der Kontoinhaber. Ganz wichtig aber auch, die Dritte Personal kann je Monat höchstens Euro 2.000 abheben, für höhere Auszahlungen haftet die Bank. Dies wäre natürlich eine Möglichkeit für Sie, diese 2.000 Eurogrenze zu nützen, ein neues Sparkonto auf Ihren Namen anzulegen um später die Beerdigungskosten der Oma damit zu begleichen. Vielleicht etwas außerhalb der Legalität aber schließlich auch im Interesse der Sache, Sie wollen ja das Geld nicht persönlich. Sie könnten sogar als Beweis für das Gute z.G. Oma eine Verfügung für den Todesfall treffen. Für Heike nochmals der Hinweis, bei Konten mit " Verfügung für den Todes- fall" handelt es sich um eine Schenkung, die erst im Todesfall vollzogen wird. Mit freundlichen Grüßen.
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